Müll und Müllentsorgung - Umwelt-Bußgeldkatalog 2021

2021-12-14 18:04:05 By : Mr. jack chen

Aus bussgeldkatalog.org, zuletzt aktualisiert am: 18.11.2021

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Bußgeldkatalog Baden-Württemberg Delikt Abfall bis 0,5 Liter (zB Farbreste, Spülmittel etc.) 10 - 25 € mehrere unbedeutende Produkte einer Sorte, Gegenstände von gewisser Bedeutung (zB Geschirr, Töpfe, Kleidungsstücke) ), flüssiger Abfall von 0,5 bis 1 Liter (zB Farbreste Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (zB Glas- oder Flaschenbruch, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste) 25 - 100 € mehrere Gegenstände über 2 kg, Flüssigabfälle über 2 Liter 75 - 500 € Sperrmüllabfälle behandelt, gelagert oder deponiert (ausgenommen Altfahrzeuge, Altreifen, Bauschutt und Pflanzenabfälle) Einzelstücke kleiner Größe (zB Radio, Stuhl, Korb, Kisten ) 50 - 200 € einzelne Artikel größer (zB Kühlschrank, Waschmaschine, Kommode, Badewanne), mehrere Artikel kleiner (zB Nähmaschine, Heizkörper) 100 - 300 € mehrere Artikel bis 1 Kubikmeter oder 200 kg 100 - 500 € mehrere Artikel über 1 Kubikmeter oder 200 kg 500 - 2.500 € ol d Reifen behandelt, gelagert oder deponiert bis zu 5 Reifen75 - 200 € Mengen über 5 Reifen200 - 2.500 € alte Fahrzeuge eingelagert oder deponiert Moped oder Motorrad mit sofortiger Entsorgung 50 - 150 € später 150 - 250 € Pkw mit sofortiger Entsorgung 150 - 300 € später 300 - 1.250 € LKW, Anhänger, Wohnwagen, Bus, Zugmaschine mit Sofortentsorgung 400 - 750 € später 750 - 2.500 € Altfahrzeuge behandelt (zB ausgebranntes Fahrzeug) Einzelfall 400 - 1.500 € mehrfach 1.000 - 5.000 € Bauschutt eingelagert oder deponiert Bauschutt bis 1 Kubikmeter50 - 250 € Bauschutt bis 5 Kubikmeter250 - 750 € Bauschutt über 5 Kubikmeter750 - 2.500 € Schlammablagerungen (zB K Lärmschlamm, Fäkalien) Stoffe bis 20 Kilogramm25 - 150 € Stoffe über 20 Kilogramm150 - 2.500 € Pflanzenabfälle behandelt, gelagert oder deponiert Müll bis 1 Eimer10 - 25 € Müll bis 1 Handkarren oder Koffer25 - 50 € Müll bis 1 LKW-Ladung50 - 300 € Müll ab einer Menge von € 300 - 1.500 Schlachtabfälle und Tier ca Abfall behandelt, gelagert oder deponiert Abfall bis 20 kg25 - 150 € Abfall über 20 kg 150 - 2.500 € Bußgeldkatalog Bayern-Verstoß Bußgeld Hausmüll (ausgenommen Sperrmüll) behandelt, gelagert oder deponiert (z. B. wegwerfen, herumliegen lassen), Wegwerfen, Vergraben oder Verbrennen) unbedeutender Produkte (zB Pappbecher oder Teller, Taschentücher, Zigarettenschachteln, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), Flüssigmüll bis 0,5 Liter (zB Farbreste, Spülmittel etc.) 20 € mehrere unbedeutende Produkte einer Art , Gegenstände von gewisser Bedeutung (zB Geschirr, Töpfe, Kleidungsstücke), Flüssigabfälle von 0,5 bis 1 Liter (zB Far bres, Spülmittel, etc.) 35 € Gegenstände mit scharfen Kanten , ätzende und/oder schneidende Eigenschaften (zB Glas- oder Flaschenbruch, rostige Nägel, Eisen- und Blechschrott) 35 - 80 € mehrere Gegenstände bis 2 kg, flüssiger Abfall bis 2 Liter35 - 80 € mehrere Gegenstände über 2 kg, flüssig Abfall über 2 Liter 80 - 320 € Sperrmüll tr gegessen, gelagert oder deponiert (ausgenommen Altfahrzeuge, Altreifen, Bauschutt und Pflanzenabfälle) kleine Einzelstücke (zB Radio, Stuhl, Korb, Kisten) 80 - 240 € größere Einzelstücke (zB Kühlschrank, Waschmaschine, Kommode, Badewanne), mehrere Kleinteile (zB Nähmaschine, Heizkörper) 160 - 500 € mehrere Artikel bis 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm 160 - 700 € mehrere Artikel über 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm 700 - 2.500 € Altreifen behandelt, gelagert oder deponiert bis zu 5 Reifen 110 - 330 € Mengen über 5 Reifen 330 - 1.600 € Altfahrzeuge eingelagert oder deponiert Fahrrad mit Sofortentsorgung35 - 80 € später80 - 160 € Moped oder Motorrad mit Sofortentsorgung80 - 160 € später160 - 320 € PKW mit Sofortentsorgung160 - 320 € später 500 - 2.000 € LKW, Anhänger, Wohnwagen, Bus, Zugmaschine mit Sofortentsorgung500 - 800 € später800 - 8.000 € Altfahrzeuge behandelt (zB ausgebranntes Fahrzeug) Einzelfall 500 - 1.300 € mehrfach800 - 8.000 € Bauschutt gelagerter oder deponierter Bauschutt bis 1 Kubikmeter 80 - 400 € Bauschutt bis 5 Kubikmeter400 - 1.000 € Bauschutt über 5 Kubikmeter 1.000 - 2.500 € Abgelagerte schlammige Stoffe (zB Klärschlamm, Fäkalien) Abfälle in Form von Klein Kotmengen (zB Hundekot auf Gehwegen oder Kinderspielplätzen) 20 - 150 € Materialien bis 1 Kubikmeter80 - 400 € Materialien bis 5 Kubikmeter400 - 800 € Materialien über 5 Kubikmeter800 - 2.400 € Pflanzenabfälle behandelt, gelagert oder deponiert Müll bis 1 Eimer10 - 35 € Müll bis 1 Handkarren oder Koffer50 € Müll bis 1 LKW-Ladung80 - 320 € Müll mit viel drauf r320 - 1.300 € Schlachtabfälle sowie Tierkadaver behandelter, gelagerter oder deponierter Abfall bis bis 20 kg40 - 160 € Abfall über 20 kg 160 - 1.600 € Bußgeldkatalog Berlin-Verstoß feinschlammige Materialien, die außerhalb genehmigter Anlagen oder Einrichtungen abgelagert werden (zB Klärschlamm, Fäkalien), Abfälle aus Massentierhaltung außerhalb genehmigter s Pflanzen oder Anlagen, die mit der Kontamination geringer Fäkalienmengen deponiert werden10 - 35 € In Landschaftsschutzgebieten gelagerte oder deponierte Gartenabfälle sowie geschützte Landschaftsteile20 € Abfälle aus Hausmüll (außer Sperrmüll) behandelt, gelagert oder deponiert (zB wegwerfen, zurücklassen, entsorgen, vergraben oder verbrennen) 30 € unbedeutende Produkte (z. B. Pappbecher oder Teller, Taschentücher, Zigarettenschachteln, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z. B. Farbreste, Spülmittel) flüssig etc.) 35 € Bußgeldkatalog Brandenburg Vergehen ls (ohne Sperrmüll) behandelt, gelagert oder deponiert (zB wegwerfen, zurücklassen, entsorgen, vergraben oder verbrennen) unbedeutende Produkte (zB Pappbecher oder Teller, Taschentücher, Zigarettenschachteln, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssiger Abfall bis 0,5 Liter (zB Farbreste, Spülmittel etc.) 15 € mehrere unbedeutende Produkte einer Sorte, Gegenstände von gewisser Bedeutung (zB Geschirr, Soßen) Epans, Kleidungsstücke), Flüssigabfälle von 0,5 bis 1 Liter (zB Farbreste, Spülmittel etc.) 20 € Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (zB Glas- oder Flaschenbruch, rostige Nägel, Eisen- und Blechschrott) 20 - 50 € mehrere Gegenstände bis 2 kg, flüssiger Abfall bis 2 Liter 20 - 50 € mehrere Gegenstände über 2 kg, mehr flüssiger Abfall über 2 Liter 50 - 200 € Sperrmüll behandelt, gelagert oder deponiert ( ausgenommen Altfahrzeuge, Altreifen, Bauschutt und Pflanzenabfälle), kleinere Einzelstücke (zB Radio, St. uhl, Korb, Kartons) 37,50 - 150 € größere Einzelstücke (zB Kühlschrank, Waschmaschine .) , Kommode, Badewanne), mehrere Kleinteile (zB Nähmaschine, Heizkörper) 100 - 300 € mehrere Artikel bis 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm 100 - 300 € mehrere Artikel über 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm 400 - 1.500 € alt Reifen behandelt, gelagert oder deponiert 1 Reifen30 € bis 5 Reifen75 - 200 € Mengen über 5 Reifen200 - 1.000 € alt Fahrzeuge eingelagert oder deponiert Fahrrad mit sofortiger Entsorgung20 - 50 € später100 - 200 € Moped oder Motorrad zur sofortigen Entsorgung50 - 100 € später Mehrmals 1.000 € - 10.000 € Bauschutt eingelagert oder deponiert Bauschutt bis 0,5 Kubikmeter 37,50 € Bauschutt bis 1 Kubikmeter 50 - 250 € Bauschutt bis 5 Kubikmeter 250 - 600 € Baukosten tt über 5 Kubikmeter 600 - 1.500 € Schlammablagerungen (zB Klärschlamm, Kot) Abfälle in Form kleinerer Kotmengen (zB Hundekot) auf Gehwegen oder Kinderspielplätzen) 10 - 20 € Stoffe bis 1 Kubikmeter 50 - 250 € Stoffe über 5 Kubikmeter 200 - 500 € Stoffe bis 20 Kubikmeter500 - 1.500 € Stoffe bis 100 Kubikmeter 1.500 - 10.000 € Stoffe über 100 Kubikmeter10.000 - 50.000 € Abfälle aus Schlachtprodukten und Tierkadavern behandelt, gelagert oder deponiert Abfälle bis 20 kg20 - 100 € Abfälle über 20 kg100 - 1.000 € Bußgeldkatalog Bremen VergehenFine Wast e von Hausmüll (ausgenommen Sperrmüll), der behandelt, gelagert oder deponiert (z. B. wegwerfen, zurücklassen, abladen, vergraben oder verbrennen) unbedeutende Produkte (z. B. Pappbecher oder Teller, Taschentücher, Zigarettenschachteln, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssiger Abfall bis 0 , 5 Liter (zB Farbreste, Spülmittel, etc.) 20 € mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von bestimmter Bedeutung Gebrauchsgegenstände (zB Geschirr, Töpfe, Kleidungsstücke), flüssiger Abfall ab 0,5 auf 1 Liter (z. B. Farbreste, Spülmittel etc.) 25 € Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z. B. Glas- oder Flaschenbruch, rostige Nägel Eisen- und Blechabfälle) 20 - 250 € mehrere Gegenstände bis 2 kg, Flüssigmüll bis 2 Liter 25 - 75 € mehrere Gegenstände über 2 kg, Flüssigmüll über 2 Liter 75 - 1.000 € abgelagerte Schadstoffe (zB Farben, Batterien, Altöl, Chemikalien) 50 - 2.500 € Sperrmüll behandelt , gelagert oder deponiert (ausgenommen Altfahrzeuge, Altreifen, Bauschutt und Gemüseabfälle) kleine Einzelstücke (zB Radio, Stuhl, Korb, Kisten) 50 - 200 € größere Einzelstücke (zB Kühlschrank, Waschmaschine, Kommode, Badewanne), mehrere Kleinteile ( zB Nähmaschine, Heizkörper) 100 - 400 € mehrere Artikel bis 1 Kubikmeter oder 100 kg 100 - 500 € mehrere Artikel über 1 Kubikmeter oder 100 kg ogramm500 - 2.500 € Sperrmüll mit Schadstoffanteilen (zB asbesthaltige Heizkörper, Kühlschrank) 150 - 2.500 € Altreifen behandelt, eingelagert oder deponiert bis zu 5 Reifen75 - 250 € Mengen über 5 Reifen250 - 5.000 € Altfahrzeuge eingelagert oder deponiert Moped oder Motorrad100 - 400 € Pkw200 - 2.000 € LKW, Anhänger, Wohnwagen, Bus, Zugmaschine 400 - 4.000 € Bauschutt gelagert oder deponiert Bauschutt bis 1 Kubikmeter 50 - 400 € Bauschutt bis 5 Kubikmeter 400 - 800 € Bauschutt über 5 Kubikmeter 800 - 5.000 € Abgelagerter Schlamm (zB Klärschlamm, Fäkalien) Abfall in Form von kleinere Kotmengen (zB Hundekot auf Gehwegen oder Kinderspielplätzen) 35 - 70 € Stoffe bis 1 Kubikmeter 50 - 400 € Stoffe bis 5 Kubikmeter 400 - 800 € Stoffe über 5 Kubikmeter 800 - 5.000 € Behandelte Pflanzenabfälle , gelagerter oder deponierter Abfall bis 1 Eimer20 - 50 € Müll bis 1 Handkarren oder Koffer50 - 100 € Müll bis 1 LKW-Ladung100 - 500 € Müll über 500 - 2.000 € Abfälle von Schlachtprodukten und Tierkadavern behandelt, gelagert oder deponierter Abfall bis 20 kg25 - 150 € Abfall über 20 kg 150 - 2.500 € Elektro- und Elektronikgeräte behandelt, gelagert oder deponiert einzelne Haushaltskleingeräte (zB Staubsauger, Toaster, Bohrmaschine) 50 - 200 € mehrere Haushaltskleingeräte, einzeln groß Haushaltsgeräte (zB Waschmaschinen, Trockner, Elektroradiatoren) 100 - 400 € Elektrogeräte mit schadstoffhaltigen Bauteilen (zB Fernseher, Kühlschränke, Monitore) 150 - 2.500 € Bußgeldkatalog Hambur g Vergehen feiner Hausmüll (ausgenommen Sperrmüll) behandelt, gelagert oder deponiert (z. B. wegwerfen, zurücklassen, entsorgen, vergraben oder verbrennen) unbedeutende Produkte (z. B. Pappbecher oder Teller, Taschentücher, Zigarettenschachteln, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen) , flüssiger Abfall bis 0,5 Liter (zB Farbreste, Spülmittel, etc.) 35 - 70 € mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (zB Geschirr, Töpfe, Kleidungsstücke), flüssiger Abfall aus 0,5 bis 1 Liter (zB Farbreste, Spülmittel etc.) 50 - 100 € Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (zB Glas- oder Flaschenbruch, rostige Nägel, Eisen- und Blechschrott) 75 - 300 € mehrere Gegenstände über 2 kg, Flüssigmüll über 2 Liter 120 - 600 € deponierte Schadstoffe (zB Lacke, Batterien, Altöl, Chemikalien) 50 - 2.500 € Sperrmüll behandelt, gelagert oder deponiert (ohne Altfahrzeuge, Altreifen, Bauschutt und Pflanzenabfälle) Einzelstücke kleiner Größe (zB Radio, Stuhl, Korb, Kartons) 75 - 250 € einzelne Artikel größer (zB Kühlschrank, Waschmaschine, Kommode, Badewanne), mehrere Artikel kleiner (zB Nähmaschine, Heizkörper) 150 - 1.000 € mehrere Gegenstände bis 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm 250 - 2.000 € mehrere Gegenstände über 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm 400 - 2.000 € Altreifen behandelt, gelagert oder deponiert pro Stück ck75 € alte Fahrzeuge eingelagert oder deponiert Fahrrad 100 € Moped oder Motorrad 250 € PKW 500 € LKW, Anhänger, Wohnwagen, Bus, Zugmaschine 1.000 - 2.000 € Altfahrzeuge behandelt (zB ausgebranntes Fahrzeug) pro Fahrzeug 150 - 1.000 € Bauschutt eingelagert oder abgelagert Bauschutt bis 1 Kubikmeter50 - 300 € Bauschutt bis 5 Kubikmeter 300 - 800 € Bauschutt über 5 Kubikmeter 800 - 3.000 € Abgelagerte schlammige Stoffe (zB Klärschlamm, Kot) Abfälle in Form kleinerer Kotmengen (zB Hundekot auf Gehwegen oder Kinderspielplätzen) 30 - 100 € Stoffe bis 1 Kubikmeter 100 - 300 € Materialien bis 5 Kubikmeter300 - 800 € Materialien über 5 Kubikmeter800 - 3.000 € Pflanzenabfälle behandelt, gelagert oder deponiert Müll bis 1 Eimer50 € Müll bis 1 Handkarren oder Koffer100 € Müll bis 1 LKW-Ladung100 - 500 € Müll mit ab 500 - 2.000 € behandelte, gelagerte oder deponierte Abfälle aus Schlachtprodukten und Tierkadavern Abfälle bis 20 kg50 - 200 € Abfälle über 20 kg200 - 2.0 00 € Gefährliche Abfälle gelagert oder deponiert (z. B. Medikamente, Lösungsmittel, Öl, Leuchtstoffröhren) ) Abfall bis 2 Liter, Abfall bis 2 Kilogramm 300 - 1.500 € Abfall über der Grenze 600 - 5.000 € Bußgeldkatalog Hessen Vergehen Deponierte (zB Wegwerfen, Zurücklassen, Deponieren, Vergraben oder Verbrennen) unbedeutender Produkte (zB Pappbecher oder Teller , Taschentücher, Zigarettenschachteln, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssiger Abfall bis 0,5 Liter (zB Farbreste, Spülmittel etc.) 10 € mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (zB Gericht Geschirr, Töpfe, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle von 0,5 bis 1 Liter (z. B. Farbreste, Spülmittel etc.) 20 € Gegenstände mit scharfen, ätzenden und/oder scharfen Kanten Eigenschaften (z. B. Glasscherben oder Flaschen, rostig Nägel, Eisen- und Blechschrott) 20 - 100 € mehrere Gegenstände bis 2 kg, flüssiger Abfall bis 2 Liter 20 - 50 € mehrere Gegenstände über 2 kg, flüssiger Abfall über 2 Liter 50 - 1.500 € abgelagerte Schadstoffe (z. B. Farbe, Batterien, Altöl, Chemikalien) 50 - 1.500 € Sperrmüll behandelt, gelagert oder deponiert (ausgenommen Altfahrzeuge, Altreifen, Bauschutt und Pflanzenabfälle) Kleinteile Einzelstücke (zB Radio, Stuhl, Korb .) , Kartons) 50 - 150 € einzelne Artikel größer (zB Kühlschrank, Waschmaschine, Kommode, Badewanne), mehrere Artikel kleiner (zB Nähmaschine, Heizkörper) 100 - 300 € mehrere Artikel bis 1 Kubikmeter oder 100 kg 100 - 400 € mehrere Artikel über 1 Kubikmeter oder 100 kg 400 - 1.500 € Sperrmüll mit Po Bauteile (zB asbesthaltige Kühler, Kühlschrank) 150 - 2.500 € Altreifen behandelt, gelagert oder deponiert 75 € bis 5 Reifen 75 - 200 € Mengen über 5 Reifen 200 - 1.000 € Altfahrzeuge eingelagert oder deponiert Fahrrad bei sofortiger Entsorgung 20 - 50 € später 50 - 100 € Moped oder Motorrad mit sofortiger Entsorgung50 - 100 € später100 - 200 € Pkw mit sofortiger Entsorgung100 - 300 € später300 - 1.500 € LKW, Anhänger, Wohnwagen, Bus, Traktor mit sofortiger Entsorgung300 - 1.000 € später1, 000 - 3.000 € Anzahl Altfahrzeuge150 - 1.000 € Einzelfall300 - 500 € mehrfach 500 - 5.000 € Teile mit Betriebsstoffen (zB Fahrzeugteile, Maschinenteile) behandelt, gelagert oder deponiert Fahrzeugbatterie pro Stück 25 - 100 € kleine Einzelstücke 100 - 200 € mehrere Einzelstücke 150 - 400 € mehrere Einzelstücke bis 1 Kubikmeter, mehrere Einzelstücke bis 100 kg250 - 500 € mehrere Einzelstücke über 1 Kubikmeter, mehrere Einzelstücke über 100 kg 500 - 5.000 € Altöl behandelt, gelagert oder deponiert (zB in Kanistern oder offenen Gebinden) Menge bis 5 Liter25 - 50 € Menge bis 20 Liter50 - 250 € Menge über 20 Liter250 - 5.000 € Bauschutt gelagert oder deponiert Bauschutt bis bis 1 Kubikmeter50 - 250 € Bauschutt bis 5 Kubikmeter250 - 600 € Bauschutt über 5 K ubikmeter600 - 10.000 € Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen250 - 50.000 € Abgelagerte schlammige Stoffe (zB Klärschlamm, Fäkalien) Abfall im Form kleinerer Kotmengen (zB Hundekot auf Gehwegen oder Kinderspielplätzen) 20 € Stoffe bis 1 Kubikmeter50 - 250 € Stoffe bis 5 Kubikmeter200 - 500 € Stoffe über 5 Kubikmeter 500 - 2.000 € Pflanzenabfälle behandelt, gelagert oder deponiert Müll bis 1 Eimer10 - 20 € Müll bis 1 Handkarren oder Koffer30 - 50 € Müll bis 1 LKW-Ladung50 - 200 € Müll ab einer Menge von 200 - 1.000 € Abfall durch Schlachtprodukte und Tierkadaver ses behandelt, gelagert oder deponiert Abfall bis 20 kg40 - 200 € Abfall über 20 kg100 - 1.000 € Bußgeldkatalog Mecklenburg-Vorpommern Straftat Bußgeld Abfall aus Hausmüll (außer Sperrmüll) behandelt, gelagert oder deponiert (zB Wegwerfen, Zurücklassen) , Deponieren, Vergraben oder Verbrennen ) unbedeutende Produkte (zB Pappbecher oder Teller, Taschentücher, Zigarettenschachteln, Im Laderaum eines Aschenbechers, Bananenschalen), Flüssigmüll bis 0,5 Liter (zB Farbreste, Spülmittel etc.) 5 - 10 Euro mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (zB Geschirr, Töpfe, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle von 0 , 5 bis 1 Liter (zB Farbreste, Spülmittel etc.) 10 - 20 Euro Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (zB Glas- oder Flaschenbruch, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste) 15 - 150 Euro mehrere Gegenstände mit mehr als 1 Liter bis 10 Liter 15 - 200 Euro Schadstoffe abgelagert (zB Farbe, Batterien, Altöl, Chemikalien ) 80 - 2.000 Euro Sperrmüll oder Elektroschrott behandelt, gelagert oder deponiert (ausgenommen Altfahrzeuge, Altreifen, Bauschutt und Pflanzenabfälle) mehrere Gegenstände bis 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm30 - 500 Euro mehrere Gegenstände über 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm 500 - 5.000 Euro Abfall mit besonderem Überwachungsbedarf behandelt, gelagert oder deponiert rt kleine Einzelstücke (zB Taschenlampenbatterie), Flüssigmüll bis 0,5 Liter (zB Spülmittel) 10 - 20 Euro mehrere Kleinteile, einzelne größere Gegenstände , flüssiger Abfall zwischen 0,5 und 10 Liter 20 - 500 Euro Abfall zwischen 10 und 100 Liter, Abfall zwischen 10 und 100 Kilogramm200 - 5.000 Euro Abfall über 100 Liter, Abfall über 100 Kilogramm5.000 - 50.000 Euro Gemüseabfälle behandelt, gelagert oder deponiert Müll bis 1 Bollerwagen oder Koffer40 - 100 Euro Müll bis 1 LKW-Ladung 100 - 500 Euro Bauschutt bis 1 Kubikmeter10 - 20 Euro Bauschutt bis 10 Kubikmeter20 - 500 Euro Bauschutt bis 100 Kubikmeter s500 - 5.000 Euro Bauschutt über 100 Kubikmeter 5.000 - 50.000 Euro abgelagerte schluffige Stoffe (zB Klärschlamm, Fäkalien) Abfälle in Form kleinerer Fäkalienmengen (zB Hundekot auf Gehwegen oder Kinderspielplätzen) 10 - 20 Euro Bauschutt bis 1 Kubikmeter 20 - 250 Euro Bauschutt bis 10 Kubikmeter 250 - 500 Euro Altreifen behandelt, gelagert oder deponiert bis 1 Tonne75 - 200 Euro Altreifen bis 10 Tonnen250 - 1.000 Euro Altreifen bis 100 Tonnen1, 000 - 10.000 Euro Altreifen über 100 Tonnen10.000 - 50.000 Euro Altfahrzeuge eingelagert oder deponiert Fahrrad20 - 100 Euro Moped oder Motorrad50 - 500 Euro PKW , Anhänger 100 - 2.500 Euro LKW, Wohnwagen, Bus, Zugmaschine 300 - 5.000 Euro Bauschutt eingelagert oder deponierter Bauschutt bis 1 Kubikmeter50 - 250 Euro Bauschutt bis 10 Kubikmeter250 - 1.250 Euro Bauschutt bis 100 Kubikmeter 1.250 - 12.500 Euro Bauschutt über 100 Kubikmeter 12.500 - 50.000 Euro Fune Katalog Niedersachsen V ergehenFine Abfälle aus Hausmüll (ausgenommen Sperrmüll) behandelt, gelagert oder deponiert (zB wegwerfen, zurücklassen, entsorgen, vergraben oder verbrennen) unbedeutende Produkte (zB Pappbecher oder Teller, Taschentücher, Zigarettenschachteln, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen) , flüssiger Abfall bis 0,5 Liter (zB Farbreste, Spülmittel, etc.) 10 - 50 Euro mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Artikel von gewisser Bedeutung (zB Geschirr, Töpfe, Kleidungsstücke), flüssiger Abfall von 0,5 bis 1 Liter (zB Farbreste, Spülmittel, etc.) 50 - 80 Euro Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (zB Glas- oder Flaschenbruch, rostige Nägel, Eisen- und Blechschrott) 50 - 100 Euro mehrere Gegenstände bis 2 Kilogramm, Flüssigmüll bis 2 Liter 50 - 100 Euro mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, Flüssigmüll über 2 Liter 80 - 1.000 Euro abgelagerte Schadstoffe (zB Farben, Batterien, Altöl, Chemikalien) 80 - 2.000 Euro Sperrmüll behandelt, gelagert oder deponiert (e ausgenommen Altfahrzeuge, Altreifen, Bauschutt und Gemüseabfälle), kleine Einzelstücke (zB Radio, Stuhl, Korb, Kisten) 50 - 150 Euro, größere Einzelstücke (zB Kühlschrank, Waschmaschine, Kommode, Badewanne), mehrere Kleinteile (zB Nähmaschine, Heizkörper) 100 - 500 Euro mehrere Gegenstände bis 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm 100 - 450 Euro mehrere Gegenstände über 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm 450 - 1.550 Euro Sperrmüll mit Schadstoffanteilen (zB asbesthaltige Kühler, Kühlschrank) 150 - 2.500 Euro Altreifen behandelt, gelagert oder deponiert75 Euro bis 5 Reifen 80 - 1.000 Euro Beträge über 5 Reifen 1.000 - 25.000 Euro Altfahrzeuge eingelagert oder deponiert Fahrrad mit Sofortentsorgung 50 - 100 Euro später oder bei mehreren Fahrzeugen 100 - 1.000 Euro Moped oder Motorrad mit sofortiger Entsorgung 100 - 400 Euro später oder bei mehreren Fahrzeugen 100 - 2.000 Euro Pkw mit sofortiger Entsorgung 100 - 1.000 Euro später oder mit mehreren Fahrzeugen Fahrzeuge 500 - 5.000 Euro LKW, Anhänger, Wohnwagen, Omnibusse, Traktoren, mobile Arbeitsmaschinen (zB Kran, Presse, Bagger) mit sofortiger Entsorgung 500 - 5.000 Euro später oder bei mehreren Fahrzeugen 5.000 - 50.000 Euro Teile mit Betriebsmitteln (zB Fahrzeugteile, Maschinenteile) behandelte, gelagerte oder deponierte Fahrzeugbatterie pro Stück 50 - 500 Euro Einzelkoffer1 00 - 1.000 Euro mehrfach 1.000 - 25.000 Euro mehrere Einzelstücke bis 1 Kubikmeter, mehrere Einzelstücke bis 100 Kilogramm 250 - 500 Euro mehrere Einzelstücke über 1 Kubikmeter, mehrere Einzelstücke über 100 Kilogramm 500 - 5.000 Euro Altöl behandelt, gelagert oder deponiert (zB in Kanistern oder offenen Containern) Betrag bis 5 Liter50 - 100 Euro Betrag bis 20 Liter100 - 500 Euro Menge über 20 Liter500 - 25.000 Euro Bauschutt gelagert oder deponiert Bauschutt bis 1 Kubikmeter50 - 450 Euro Bauschutt bis 5 Kubikmeter450 - 800 Euro Bauschutt über 5 Kubikmeter rs800 - 1.550 Euro Bauschutt mit Schadstoffen 250 - 25.000 Euro Abgelagerter Schlamm (zB Klärschlamm, Fäkalien) Abfälle in Form kleinerer Fäkalienmengen (zB Hundekot auf Gehwegen oder Kinderspielplätzen) 50 - 100 Euro Materialien bis 1 Kubikmeter 50 - 500 Euro Materialien bis 5 Kubikmeter 200 - 2.000 Euro Materialien über 5 Kubikmeter 550 - 10.000 Euro Pflanzenabfälle behandelte, gelagerte oder deponierte Abfälle bis 10 Liter iter Eimer20 - 40 Euro Müll bis 1 Handkarren oder Koffer40 - 100 Euro Müll bis 1 LKW-Ladung 100 - 500 Euro Müll über 200 - 1.500 Euro Abfälle von Schlachtprodukten und Tierkadavern behandelte, gelagerte oder deponierte Abfälle bis 20 Kilogramm40 - 200 Euro Müll über 20 Kilogramm 100 - 1.000 Euro Katalog von Bußgelder Nordrhein-Westfalen Ordnungswidrigkeit Bußgeld Hausmüll (außer Sperrmüll) behandelt, gelagert oder deponiert (zB wegwerfen, zurücklassen, deponieren, vergraben oder verbrennen) unbedeutende Produkte (zB Pappbecher oder Teller, Taschentücher, Zigarettenschachteln, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssiger Abfall bis 0,5 Liter (zB Farbreste, Spülmittel etc.) 10 - 25 € mehrere unbedeutende Produkte einer Sorte, Gegenstände von gewisser Bedeutung (zB Geschirr, Töpfe, Kleidungsstücke), Flüssigmüll von 0,5 bis 1 Liter (zB Farbreste, Spülmittel, etc.) 25 - 80 € mehrere Artikel bis 2 kg, Flüssigmüll bis 2 Liter 25 - 100 € mehrere Gegenstände über 2 kg, Flüssigmüll über 2 Liter 80 - 510 € Sperrmüll behandelt, gelagert oder deponiert (ausgenommen Altfahrzeuge, Altreifen, Bauschutt und Pflanzenabfälle), Einzelstücke von kleine Größe (zB Radio, Stuhl, Korb, Kartons) 50 - 150 € Einzelstücke größer (zB Kühlschrank, Waschmaschine, Kommode, Badewanne), mehrere Artikel kleiner (zB Nähmaschine, Heizkörper) € 100 - 300 mehrere Artikel bis 1 Kubikmeter oder 100 kg 100 - 410 € mehrere Artikel über 1 Kubikmeter oder 100 kg Widder 410 - 1.530 € Sperrmüll mit Schadstoffanteilen (zB asbesthaltige Kühler, Kühlschrank) 150 - 2.500 € Altreifen behandelt, gelagert oder deponiert bis 5 Reifen80 - 200 € Mengen über 5 Reifen200 - 510 € Altfahrzeuge eingelagert oder abgelagert Fahrrad20 - 80 € Moped oder Motorrad50 - 200 € 100 - 1.500 € LKW, Anhänger, Wohnwagen, Bus, Zugmaschine 300 - 1.500 € Altfahrzeuge behandelt (zB ausgebranntes Fahrzeug) E Einzelfall 300 - 1.500 € mehrfach 1.500 - 5.000 € Altöl gelagert oder behandelt (zB im Kanister oder im offenen Behälter) Abfall bis 5 Liter25 - 80 € Abfall bis 20 Liter50 - 250 € Abfall über 20 Liter250 - 5.100 € Fahrzeugbatterie pro Stück25 € Teile Mit Betriebsstoffen verunreinigt (zB Fahrzeugteile, Maschine) Teile) Kleinteile 100 - 200 € mehrere Artikel 150 - 410 € mehrere Artikel bis 1 Kubikmeter, mehrere Artikel bis 100 kg250 - 510 € mehrere Artikel über 1 Kubikmeter, mehrere Artikel über 100 kg510 - 5.100 € Schutt eingelagert oder deponiert Bauschutt bis 1 Kubikmeter50 - 410 € Bauschutt bis 5 Kubikmeter 410 - 800 € Bauschutt über 5 Kubikmeter800 - 5.000 € Abgelagerter Schlamm (zB Klärschlamm, Fäkalien) Abfall in Form kleinerer Kotmengen (zB Hundekot auf Gehwegen oder Kinderspielplätzen) 10 - 100 € Stoffe bis 1 Kubikmeter50 - 250 € Stoffe bis 5 Kubikmeter200 - 510 € Stoffe über 5 Kubikmeter510 - 1.530 € Pflanzenabfallkoffer behandelter, gelagerter oder deponierter Müll bis 1 Handwagen oder Koffer5 - 30 € Müll bis 1 LKW-Ladung50 - 200 € Müll über 200 - 820 € Abfälle von Schlachtprodukten sowie Tierkadaver behandelte, gelagerte oder deponierte Abfälle bis 20 kg20 - 100 € Abfälle über 20 kg 100 - 1.020 € Bußgeldkatalog Rheinland-Pfalz Zuwiderhandlung Bußgeld Abfälle aus Hausmüll (ausgenommen Sperrmüll) behandelt, gelagert oder deponiert (zB Wegwerfen, Zurücklassen, Abladen, Vergraben oder Verbrennen unwichtiger Produkte (zB Pappbecher oder Teller, Taschentücher, Zigarettenschachteln, Inhalt einer Asche) Rochen, Bananenschalen) ), flüssiger Abfall bis 0,5 Liter (zB Farbreste, Spülmittel etc.) € 10,23 - 25,56 mehrere unbedeutende Produkte einer Sorte, Gegenstände von gewisser Bedeutung (zB Geschirr, Töpfe, Gegenstände Kleidung), flüssiger Abfall von 0,5 bis 1 Liter (zB Farbreste, Waschmittel etc.) 25,56 - 76,69 € Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (zB Glas- oder Flaschenbruch, rostige Nägel, Eisen und Bleche) Metallschrott) 20,45 - 102,26 € mehrere Gegenstände über 2 kg, Flüssigmüll über 2 Liter 76,69 - 511,29 € Schadstoffe (zB Batterien, Chemikalien, Farben, Altöl) 80 - 2.000 € Sperrmüll behandelt, gelagert oder deponiert (ohne End- Altfahrzeuge, Altreifen, Bauschutt und Pflanzenabfälle) Einzelstücke kleiner Größe (zB Radio, Stuhl, Korb, Kartons) 50,13 - 204,52 € Einzelstücke größer Umfang (zB Kühlschrank, Waschmaschine, Kommode, Badewanne), diverse Kleinteile (zB Nähmaschine, Heizkörper) € 102,26 - 409.03 mehrere Artikel bis 1 Kubikmeter oder 100 kg 102,26 € - 511,29 € mehrere Artikel über 1 Kubikmeter oder 100 kg511,29 - 2.556,46 € Altreifen behandelt, gelagert oder deponiert bis 5 Reifen76,69 - 204,52 € Mengen über 5 Reifen204,52 - 2.556,46 € alte Fahrzeuge eingelagert oder deponiert Moped oder Motorrad mit Sofortentsorgung51,13 - 153,39 € später153,39 - 255,65 € PKW mit Sofortentsorgung 102,26 - 306,78 € später306,78 - 1.022,58 € LKW, Anhänger, Wohnwagen, Bus, Zugmaschine mit Sofortentsorgung Entsorgung409.03 - 1.022,58 € später1. 022,58 - 2.556,46 € Altfahrzeuge behandelt (zB ausgebranntes Fahrzeug) Einzelfall 409.03 - 1.533,88 € Wiederholt 1.022,58 - 5.122,92 € Bauschutt gelagert oder deponiert Bauschutt bis 1 Kubikmeter51,13 - 255,65 € Bauschutt bis 5 Kubikmeter255,65 - 766,94 € Bauschutt über 5 Kubikmeter 766,94 - 2.556,46 € Schlammablagerungen (zB Klärschlamm, Fäkalien) Abfälle in Form kleinerer Kotmengen (zB Hundekot auf Gehwegen oder Kinderspielplätzen) 10,23 - 25 , 56 € Stoffe auf bis 1 Kubikmeter51,13 - 255,65 € Stoffe bis 5 Kubikmeter255,65 - 766,94 € Stoffe über 5 Kubikmeter766.94 - 2.556,46 € Pflanzenabfälle behandelt, gelagert oder deponiert Müll bis 10 Liter Eimer10 , 23 - 25,56 € Müll oben bis 1 Handkarren oder Koffer 25,56 - 51,13 € Müll bis 1 LKW-Ladung51,13 - 306,78 € Müll mit einem Betrag über € 306,78 - 1.533,88 Abfälle von Schlachtprodukten und Tierkadavern behandelt, gelagert oder deponiert Abfälle bis 20 kg Gramm20,45 - 153,39 € Abfall über 20 kg153,39 - 1.533,88 € Bußgeldkatalog Saarlandvergehen ) Behandelte, gelagerte oder deponierte (z. B. Wegwerfen, Zurücklassen, Abladen, Vergraben oder Verbrennen) unbedeutende Produkte (z Kartons, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssiger Abfall bis 0,5 Liter (zB Farbreste, Spülmittel etc.) 10 - 100 € mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (zB Geschirr, Kochtöpfe, Kleidungsstücke), flüssiger Abfall von 0,5 bis 1 Liter (zB Farbreste, Spülmittel, etc.) 25 - 200 € Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (zB Glasscherben oder Flaschen, rostig nails, iron and sheet metal scraps) 25 - 150 € several objects over 2 kilograms, liquid waste ll over 2 liters; Refrigerator, washing machine, dresser, bathtub),mehrere Artikel kleiner Größe (zB Nähmaschine, Heizkörper) 100 - 300 € mehrere Artikel bis 1 Kubikmeter oder 100 kg 100 - 500 € mehrere Artikel über 1 Kubikmeter oder 100 kg 500 - 2.500 € Altreifen behandelt, gelagert oder deponiert bis 5 Reifen75 - 200 € Mengen über 5 Reifen200 - 2.500 € alte Fahrzeuge eingelagert oder deponiert Fahrrad mit sofortiger Entsorgung20 - 50 € später50 - 100 € Moped oder Motorrad mit sofortiger Entsorgung50 - 150 € später 150 - 250 € Auto mit sofortiger Entsorgung150 - 300 € später 300 - 1.250 € LKW, Anhänger, Wohnwagen, Omnibusse, Traktoren mit Sofortentsorgung 400 - 750 € später 750 - 2.500 € Altfahrzeuge behandelt (zB ausgebranntes Fahrzeug) Einzelfall 400 € - 1.500 € mehrfach 1.000 € - 5.000 € Bauschutt gelagert oder deponiert Form kleinerer Kotmengen (zB Hundekot auf Gehwegen oder Kinderspielplätzen) 10 - 30 € Stoffe bis 1 Kubikmeter 50 - 250 € Stoffe bis 5 Kubikmeter 250 - 750 € Stoffe über 5 Kubikmeter 750 - 2.500 € Abfall aus Schlachtprodukten sowie Tierkadavern behandelter, gelagerter oder deponierter Abfall bis 20 kg25 - 150 € Abfall über 20 kg 150 - 2.500 € Bußgeldkatalog Sachsen VergehenFeiner Hausmüll (ohne Sperrmüll) behandelt, gelagert oder deponiert (zB Wegwerfen) , zurücklassen, entsorgen, vergraben oder verbrennen) unbedeutende Produkte (z. B. Pappbecher oder Teller, Taschentücher, Zigarettenpackung, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z. ) 10 - 40 € mehrere unbedeutende Produkte einer Sorte, Gegenstände von gewisser Bedeutung (zB Geschirr, Töpfe, Kleidungsstücke), flüssiger Abfall bis 2 Liter (zB Farbreste, Spülmittel etc.), Gegenstände auf bis 2 Kilogramm20 - 50 € Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (zB Glas- oder Flaschenbruch, rostige Nägel, Eisen- und Blechschrott) 25 - 200 € mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, Flüssigabfälle über 2 Liter 40 - 120 € Schadstoff (zB Farbe, Chemikalien, Batterien) 50 - 1.500 € Sperrmüll behandelt, gelagert oder deponiert (ausgenommen Altfahrzeuge, Altreifen, Bauschutt und Pflanzenabfälle) Einzelstücke kleiner Größe (zB Radio, Stuhl, Korb, Kisten) 50 - 200 € einzelne Artikel größer (zB Kühlschrank, Waschmaschine, Kommode, Badewanne), mehrere Artikel kleiner (zB Nähmaschine, Heizkörper) 100 - 300 € mehrere Artikel über 1 Kubikmeter oder 200 kg 300 - 10.000 € alte Fälligkeit n behandelt, gelagert oder deponiert bis zu 5 Reifen70 - 250 € Mengen über 5 Reifen250 - 3.000 € Altfahrzeuge eingelagert oder deponiert Fahrrad mit sofortiger Entsorgung 20 - 60 € später 60 - 120 € Moped oder Motorrad mit sofortiger Entsorgung 100 - 250 € später 250 - 500 € PKW mit Sofortentsorgung200 - 500 € später 500 - 2.500 € LKW, Anhänger, Wohnwagen, Bus, Zugmaschine mit Sofortentsorgung 400 - 1.200 € später 1.200 - 5.000 € Altfahrzeuge behandelt (zB ausgebranntes Fahrzeug) Einzelfall 400 - 1.000 € mehrfach 1.000 - 5.000 € Bauschutt st erd oder deponiert Bauschutt bis 1 Kubikmeter 100 - 1.500 € Bauschutt bis 5 Kubikmeter 500 - 20.000 € Bauschutt oder Erdaushub mit schädlichen Verunreinigungen 500 - 25.000 € Abgelagerte schlammige Stoffe (zB Klärschlamm, Fäkalien) Abfälle im Form kleinerer Kotmengen (zB Hundekot auf Gehwegen oder Kinderspielplätzen) 10 - 100 € Stoffe bis 5 Kubikmeter 100 - 2.500 € Stoffe über 5 Kubikmeter 500 - 25.000 € Pflanzenabfälle behandelt, g eingelagerter oder deponierter Abfall bis 1 Eimer10 - 25 € Müll bis 1 Handkarre oder Koffer25 - 50 € Müll bis 1 LKW-Ladung50 - 200 € Müll über 200 - 1.500 € Abfälle von Schlachtprodukten und Tierkadavern behandelter, gelagerter oder deponierter Abfall bis 20 kg25 - 200 € Abfälle über 20 kg 200 - 3.000 € gefährliche Abfälle (zB gefährliche oder besonders überwachungsbedürftige Abfälle) unter Verstoß gegen die Verordnung über die Entsorgung außerhalb zugelassener Entsorgungsanlagen entsorgter Betriebsabfälle o r verbrannt mit Gefährdung oder Belästigung der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft, insbesondere durch Rauch oder Funkenflug10 - 200 € Verbrennung außerhalb der erlaubten Zeiten erfolgte25 - 1.000 € vorgeschriebene Mindestabstände wurden nicht eingehalten25 - 1.500 € Verbrennung ohne erforderliche Freistellung 100 - 6.000 € Bußgeldkatalog Sachsen-Anhalt (keine Angaben)

Bußgeldkatalog Schleswig-Holsteinisches Delikt Abfall bis 0,5 Liter (zB Farbreste, Spülmittel etc.) 10 € mehrere unbedeutende Produkte einer Sorte, Gegenstände von gewisser Bedeutung (zB Geschirr, Töpfe, Kleidungsstücke), flüssiger Abfall bis 2 Liter (z. B. Farbreste, Spülmittel, etc.) , Gegenstände bis 2 kg 20 € Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z Metallschrott) 20 - 50 € mehrere Gegenstände bis 2 kg, flüssiger Abfall bis 2 Liter 20 - 50 € mehrere Gegenstände über 2 kg, flüssiger Abfall über 2 Liter, 50 - 200 € Sperrmüll behandelt, gelagert oder deponiert (ohne End- Altfahrzeuge, Altreifen, Bauschutt und Pflanzenabfälle) kleine Einzelstücke (zB Radio, Stuhl, Korb, Kartons) 50 - 150 € größere Einzelstücke (zB Kühlschrank, Waschmaschine, Kommode, Badewanne) , mehrere Kleinteile (zB Nähmaschine, Heizkörper) 100 - 300 € mehrere Ob Gegenstände bis 1 Kubikmeter, mehrere Gegenstände bis 200 Kilogramm 100 - 400 € mehrere Gegenstände über 1 Kubikmeter, mehrere Gegenstände über 200 Kilogramm400 - 1.500 € Altreifen behandelt, gelagert oder deponiert bis 5 Reifen75 - 200 € Mengen über 5 Reifen200 - 1.000 € Altfahrzeuge eingelagert oder deponiert Fahrrad mit sofortiger Entsorgung20 - 50 € später 50 - 100 € Moped oder Motorrad mit sofortiger Entsorgung50 - 100 € später 100 - 200 € Pkw mit sofortiger Entsorgung 100 - 200 € später 300 - 800 € LKW, Anhänger , Wohnwagen, Bus, Traktor mit Sofortentsorgung 300 - 800 € später 500 - 5.000 € Altfahrzeuge behandelt (zB ausgebranntes Fahrzeug) Einzelfall 300 - 800 € mehrfach 500 - 5.000 € Bauschutt gelagert oder deponiert Bauschutt bis 1 Kubik Meter50 - 250 € Bauschutt bis 5 Kubikmeter250 - 600 € Bauschutt oder Erdaushub mit schädlichen Verunreinigungen 600 - 1.500 € Abgelagerter Schlamm (zB Klärschlamm, Fäkalien) Abfälle in Form kleinerer Kotmengen (zB Hundekot auf Seiten) Spazierwege oder Kinderspielplätze) 10 - 20 € Materialien bis 1 Kubikmeter50 - 250 € Materialien bis 5 Kubikmeter200 - 500 € Materialien über 5 Kubikmeter50 - 1.500 € Pflanzenabfälle behandelt, gelagert oder deponiert Müll bis 1 Eimer5 - 20 € Müll bis 1 Handkarren oder Koffer 30 € Müll bis 1 LKW-Ladung 50 - 200 € Müll über 200 - 800 € Abfälle von Schlachtprodukten sowie Tierkadaver behandelte, gelagerte oder deponierte Abfälle bis 20 kg20 - 100 € Abfall über 20 kg 100 - 1.000 € gefährliche Stoffe (zB gefährliche Abfälle oder Abfälle mit besonderem Überwachungsbedarf) Verstoß gegen die Verordnung über die Entsorgung von Pflanzenabfällen außerhalb der zulässigen r Entsorgungsanlagen mit Gefahr oder Belästigung für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft entsorgt oder verbrannt , insbesondere durch Rauch oder Funkenflug10 - 200 € Verbrennung außerhalb der erlaubten Zeiten25 - 1.000 € vorgeschriebene Mindestabstände wurden nicht eingehalten25 - 1.500 € Verbrennung ohne Aufforderung Freistellung 100 - 6.000 € Bußgeldkatalog Thüringen Verstoß Bußgeld Hausmüll (außer Sperrmüll) behandelt, gelagert oder deponiert (zB wegwerfen, zurücklassen, entsorgen, vergraben oder verbrennen) unbedeutende Produkte (zB Pappbecher oder Teller, Taschentücher, Zigarettenschachteln) , Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssiger Abfall bis 0,5 Liter (zB Farbreste, Spülmittel etc.) 10 € mehrere unbedeutende Produkte einer Sorte, Gegenstände von gewisser Bedeutung (zB Geschirr, Töpfe, Gegenstände) Kleidung), flüssiger Abfall bis 2 Liter (zB Farbreste, Spülmittel etc.), Gegenstände bis 2 kg20 € Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (zB Glas- oder Flaschenbruch, rostige Nägel , Eisen- und Blechschrott) 20 - 100 € mehrere Gegenstände bis 2 kg, Flüssigmüll bis 2 Liter20 - 50 € mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, Flüssigmüll über 2 Liter50 - 1.500 € Sperrmüllabfall behandelt, gelagert oder deponiert (ausgenommen Altfahrzeuge, alt Reifen, Bauschutt und Pflanzenabfälle) kleinere Einzelstücke (zB Radio, Stuhl, Korb, Kisten) 50 - 150 € größere Einzelstücke (zB Kühlschrank, Waschmaschine, Kommode, Badewanne), mehrere Kleinteile Größe (zB Nähmaschine, Heizkörper) 100 - 300 € mehrere Artikel bis 1 Kubikmeter, mehrere Artikel bis 200 kg 100 - 400 € mehrere Artikel über 1 Kubikmeter, mehrere Artikel über 200 kg 400 - 1.500 € Sperrmüll mit Komponenten Schadstoffe (zB asbesthaltige Kühler, Kühlschrank) 150 - 2.500 € Altreifen behandelt, gelagert oder deponiert bis 5 Reifen 75 - 200 € Menge n über 5 Reifen200 - 1.000 € Altfahrzeuge eingelagert oder deponiert Fahrrad mit Sofortentsorgung 20 - 50 € später 50 - 100 € Moped oder Motorrad mit Sofortentsorgung50 - 100 € später 100 - 200 € Pkw mit Sofortentsorgung 100 - 300 € später 300 - 1.500 € LKW, Anhänger, Wohnwagen, Bus, Zugmaschine mit Sofortentsorgung 300 - 1.000 € später 1.000 - 3.000 € Altfahrzeuge behandelt (zB Burni Fahrzeug entsorgen) Einzelfall 300 - 500 € wiederholt 500 - 5.000 € Altöl gelagert oder aufbereitet (zB im Kanister oder einem offenen Gebinde) Abfall bis 5 Liter25 - 50 € Abfall bis 20 Liter50 - 250 € Abfall über 20 Liter250 - 5.000 € Teile mit Betriebsstoffen (zB Fahrzeugteile, Maschinenteile) Fahrzeugbatterie pro Stück25 - 100 € kleine Einzelteile 100 - 200 € mehrere Einzelteile 150 - 400 € mehrere Einzelteile bis 1 Kubikmeter, mehrere Einzelteile bis 100 kg 250 - 500 € mehrere Einzelteile über 1 Kubikmeter, mehrere Einzelteile über 100 kg 500 - 5.000 € Bauschutt gelagert oder abgelagert Bauschutt bis 1 Kubikmeter50 - 250 € Bauschutt bis 5 Kubikmeter250 - 600 € Bauschutt über 5 Kubikmeter 600 - 10.000 € abgelagerte Schlämme (zB Klärschlamm, Fäkalien) Abfälle in Form kleinerer Kotmengen (zB Hundekot auf Gehwegen oder Kinderspielplätzen) 20 € Stoffe bis 1 Kubikmeter50 - 250 € Stoffe bis 5 Kubikmeter200 - 500 € Stoffe über 5 Kubikmeter500 - 2.000 € Pflanzenabfälle behandelt, gelagert oder deponiert Müll bis 1 Eimer10 - 20 € Müll bis 1 Handkarren oder Koffer30 - 50 € Müll bis 1 LKW-Ladung50 - 200 € 200 - 1.000 € Abfälle aus Schlachtprodukten und Tierkadavern behandelte, gelagerte oder deponierte Abfälle bis 20 kg40 - 200 € Abfälle über 20 kg100 - 1.000 €

In deutschen Privathaushalten und Unternehmen fällt täglich Müll und Müll an. Die jeweiligen Städte und Landkreise haben hohe Kosten, um illegalen Abfall aus den Wäldern zu entsorgen und falsch sortierten Abfall ordnungsgemäß zu recyceln. Das „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur umweltgerechten Entsorgung von Abfällen“, kurz Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), regelt die Frage, wer und wie Abfälle zu entsorgen sind.

Im alltäglichen Sprachgebrauch werden Müll und Müll synonym verwendet. Dies erzeugt Abfall in Produkten oder Arbeitsabläufen und hat dennoch einen Wert. In diesem Fall ist beispielsweise ein Recycling möglich. Müll hingegen muss verbrannt, vergraben oder gelagert werden.

Haus- und Restmüll, der nicht getrennt gesammelt oder wiederverwendet werden kann, wird in der schwarzen Tonne gesammelt. Auch für Elektroschrott, Bauschutt, Batterien und Schadstoffe gelten besondere Anforderungen an die Entsorgung.

Wer seinen Müll nicht richtig entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch das Bußgeld im Einzelnen ausfällt, ist je nach Bundesland unterschiedlich, der Höchstbetrag liegt bei bis zu 50.000 Euro.

Bereits im Juni 1972 erließ die damalige Bundesrepublik Deutschland ein Abfallbeseitigungsgesetz zur Klärung der Abfallentsorgung. Nach einigen Änderungen ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz im Juni 2012 in Kraft getreten.

Ziel des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zu fördern, die natürlichen Ressourcen zu schonen und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Abfallerzeugung und -bewirtschaftung zu gewährleisten. (Quelle: § 1 KrWG)

Das KrWG gilt für

Das KrWG unterteilt die Abfallentsorgung in Deutschland in zwei Begriffe: Entsorgung und Recycling. Abfälle, die nicht mehr recycelt werden, weil sie keinen Zweck mehr erfüllen, werden entsorgt. Alles andere ist Teil der Genesung. Einerseits versteht die Rechtsprechung unter diesem Begriff die Wiederverwendung. Ein Beispiel hierfür sind Baumaterialien wie Nägel und Muttern aus einem zerlegten Schrank, die zum Zusammenbauen eines Möbelstücks verwendet werden. Auch das Mehrwegflaschensystem ist ein Beispiel für die Wiederverwendung.

Andererseits ist das Recycling Teil der Abfallverwertung. Der Begriff definiert einen Prozess, bei dem Abfälle entweder für ihren ursprünglichen Zweck oder für einen anderen verarbeitet werden.

Beispiele hierfür sind das Einschmelzen von altem Schmuck zu neuem oder das Recycling alter Verpackungen zu neuen Artikeln.

Der Unterschied zwischen Wiederverwendung und Recycling besteht darin, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Produkte nur dann wiederverwendet werden, wenn sie zuvor nicht als Abfall ausgewiesen wurden.

Der letzte Teil der Wertschöpfungskette ist die thermische Verwertung der Abfälle. So wird der Prozess bezeichnet, bei dem Müllverbrennungsanlagen Abfälle in Energie umwandeln. Teile des Mülls werden selten verwendet, um Hohlräume zu füllen. Dadurch können beispielsweise Schäden an den Bergen verhindert werden, damit die Berge nicht abrutschen. Eine Abwandlung davon sind sogenannte Schutt- oder Müllhaufen, die meist nach der Zeit des Zweiten Weltkriegs aufgebaut wurden. Die künstlich erhöhten Berge bestehen zu einem großen Teil aus Trümmern der kriegszerstörten Gebäude. Ein berühmtes Beispiel für diese Abfallentsorgung ist der Teufelsberg in Berlin.

Unter Abfallwirtschaft versteht der Gesetzgeber die Gesamtheit aller Prozesse, die die Verwertung, Beseitigung, Reduzierung oder Vermeidung von Abfällen betreffen. Die Abfallwirtschaft ist ein Zweig der deutschen Wirtschaft und kann von öffentlichen, privaten oder gemischten Unternehmen betrieben werden.

Die Abfallwirtschaft kümmert sich um Abfälle aus Gewerbe, Industrie und Dienstleistung. Darüber hinaus zählen auch Abfälle aus privaten Haushalten und öffentlichen Plätzen (zB Parks, Straßen) zur Abfallwirtschaft.

Die Abfallwirtschaft orientiert sich in ihrem Vorgehen im Rahmen des § 6 KrWG an folgender Hierarchie:

Jeder Schritt in der Abfallhierarchie stellt einen Weg dar, wie die Abfallwirtschaft mit der Abfallentsorgung umgehen sollte. Die Liste ist nur ein kurzer Überblick über das Tätigkeitsfeld moderner Abfallbehandlungsunternehmen. Der Müll in Deutschland durchläuft diese Schritte in einem entsprechenden System und wird auf diese Weise sortiert. Die für die Umwelt beste Option, die dem Umweltschutz am nächsten kommt, hat immer Vorrang.

Die Abfallwirtschaft ist laut Umweltbundesamt „konsequent auf Abfallvermeidung und Recycling ausgerichtet“. Um dies gewährleisten zu können, müssen sowohl die deutsche Bevölkerung als auch die Unternehmen den Müll trennen. Im Jahr 2015 hat die Bundesregierung das Kreislaufwirtschaftsgesetz erneuert, um eine kontinuierliche Optimierung des Abfallprozesses zu gewährleisten. Dementsprechend ist die Abfallwirtschaft verpflichtet, den Müll von vornherein getrennt zu sammeln.

Das Nettoabfallaufkommen in Deutschland beträgt jährlich rund 325 bis 350 Millionen Tonnen. Bau- und Abbruchabfälle (inklusive Straßenabbruch) machen mit rund 60 Prozent den Großteil dieses Abfallaufkommens aus. Rund 14 Prozent sind Siedlungsabfälle. Der Anteil gefährlicher Abfälle, auch „Sondermüll“ genannt, liegt bei rund fünf Prozent. (Quelle: Abfallstatistik 2013, Umweltbundesamt)

Mit der Verabschiedung eines Abfallvermeidungsprogramms durch das Bundeskabinett im Juli 2013 hat sich die Bundesregierung das vorrangige Ziel der Abfallwirtschaft gesetzt. Dementsprechend wird Abfallvermeidung mit folgenden Intentionen angestrebt:

In einer Deponie lagert die Abfallwirtschaft Abfälle für lange Zeit. Mit der Verabschiedung der Deponieverordnung im April 2009 hat die Bundesregierung 5 Deponieklassen beschlossen, die nach der Gefährlichkeit der Abfälle eingeteilt werden.

Deponieklasse 0 bezeichnet inerten Abfall. Der Begriff inert bezeichnet Stoffe, die unter den gegebenen Bedingungen nicht mit anderen Partnern reagieren. Dieser Partner kann beispielsweise Wasser sein. Ein Beispiel für eine inerte Substanz ist Holz. Es ist unter normalen Bedingungen inert, da es sich nicht selbst entzündet. Inerte Abfälle bestehen aus leicht belasteten mineralischen Stoffen, die als kaum gefährlich gelten.

Die Deponieklassen I und II betreffen auch nicht gefährliche Abfälle mit einem sehr geringen oder geringen organischen Anteil. Auf diesen Deponien landet Haus- und Gewerbemüll, der verbrannt oder vernichtet wird. Darüber hinaus zählen hierzu auch nicht überwachungsbedürftige Industrieabfälle und Lagermaterialien. Klasse III beschreibt gefährliche Abfälle wie alte Farben, Säuren, alte Pflanzenschutzmittel, Laborchemikalien, Lösungsmittel und in einigen Fällen auch Krankenhausabfälle. Im allgemeinen Sprachgebrauch haben sich hier die Begriffe Sondermüll oder Giftmüll, wie zum Beispiel Atommüll, verbreitet.

Das Abfallwirtschaftsgesetz spricht von „besonders überwachungsbedürftigen Abfällen“. Diese Stoffe werden oberirdisch gelagert. An diese Deponie stellt die Deponieverordnung besondere Anforderungen. Die sogenannte geologische Barriere darf 5 m nicht unterschreiten. Diese Barriere besteht normalerweise aus Gesteinen, die Schadstoffe zurückhalten. Es verhindert so, dass gefährliche Stoffe ins Grundwasser gelangen und so zu einer Wasserverschmutzung führen. Außerdem müssen sie regelmäßig kontrolliert werden, damit Undichtigkeiten rechtzeitig behoben werden können.

Die Deponieklasse IV beschreibt die unterirdische Lagerung von Abfällen, die auch aus gefährlichen Stoffen bestehen. Die Abfälle können in Bergwerken mit separatem Entsorgungsbereich gelagert werden. Dieser Bereich muss von der potenziellen Mineralgewinnung der Pflanze getrennt sein. Die zweite Möglichkeit ist eine Kaverne, also ein unterirdischer Hohlraum, der vollständig von Gestein umschlossen ist. Der größte Teil des hier entsorgten Mülls ist radioaktiver Abfall. Auch von der Entsorgung wird hier oft die Rede. Dies beschreibt die Jahre der Mülllagerung an einem Ort.

Eine Deponie durchläuft immer vier Phasen: Bau, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge. Es müssen einige Maßnahmen ergriffen werden, um Emissionen und Immissionen, Belästigungen und Gefahren zu kontrollieren, zu reduzieren und zu vermeiden.

Die Abfallwirtschaft besteht aus vielen Berufsgruppen und Teilnehmern. Diese sind:

Alle diese Parteien sind verpflichtet, den Abfall nachzuweisen. Den Gesetzgeber interessiert, wohin der Müll geht und wie er entsorgt wurde. Außerdem müssen die Entsorgungsvorgänge für einen bestimmten Zeitraum archiviert werden.

Am 1. April 2010 hat die Bundesregierung ein elektronisches Abfallnachweisverfahren eingeführt. Gründe hierfür sind die gesteigerte Effizienz der abfallrechtlichen Überwachung seitens des Unternehmens und des Staates bzw. der zuständigen Behörden, die Kostensenkung und der nachhaltige Bürokratieabbau.

Zuvor mussten die Entsorgungsfachleute den Nachweis per Fax erbringen oder die Papierdokumente archivieren, was viel Platz beanspruchte. Der Bund hat im Februar 2007 die elektronische Variante mit Entsorgungsnachweis eingeführt. Das System basierte noch auf freiwilliger Teilnahme, die behördlich genehmigt werden musste. Ab 2010 ist das elektronische Abfallnachweisverfahren für alle an der Wertschöpfungskette Beteiligten verpflichtend.

Ursprünglich war das Nachweisverfahren nur für nachweispflichtige gefährliche Abfälle in Deutschland vorgesehen. Das Angebot wurde nun auch für nicht gefährliche Abfälle freigeschaltet. Es besteht keine Nachweispflicht für derartige Entsorgungen, sondern lediglich eine Auskunftspflicht. Es besteht jedoch eine Regelung, dass die zuständige Behörde im Einzelfall den Nachweis nicht gefährlicher Abfälle verlangen kann.

Private Haushalte sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Diese kann jedoch von der zuständigen Behörde verhängt werden, sobald der Abfall nicht mehr in haushaltsüblichen Mengen anfällt.

Das Verfahren besteht aus dem elektronischen Entsorgungsnachweis, dem elektronischen Begleitdokument, der elektronischen Registerführung und der elektronischen Signatur. Elektronischer Entsorgungsnachweis (eEN): Dieser besteht wiederum aus der elektronischen Verantwortungserklärung (eVE), der elektronischen Annahmeerklärung (eAE) und der eindeutigen Identifikationsnummer (ID). Letzteres ermöglicht die Zuordnung eines Prozesses. Der Hersteller schickt die eVE an den Entsorgungsbetrieb. Er prüft, ob er den Müll richtig entsorgen kann. Ist dies der Fall, schickt das Entsorgungsunternehmen die eAE an den Hersteller. Außerdem geht eine Kopie an die Zentrale Koordinierungsstelle der Länder (ZKS-Abfall). Anschließend übermittelt die Stelle die Daten an die zuständige Behörde, die deren Bestätigung oder Ablehnung auf dem elektronischen Entsorgungsnachweis vermerkt. Jede Übertragung erfordert zudem eine elektronische Signatur.

Elektronisches Begleitdokument (eBGS): Sobald der Müllspediteur und Entsorgungsunternehmen mit gefährlichen Abfällen umgeht, muss das eBGS erstellt werden. Dieser erfasst alle Informationen über den Abfall. Der ZKS-Abfall erstellt automatisch eine ID. Wird der Müll abgeholt, bestätigen Hersteller und Spediteur die Übergabe. Bei der Ankunft trägt der Entsorger seine Angaben in das eBGS ein. Das ausgefüllte Formular wird dann automatisch an die zuständige Behörde übermittelt.

Elektronische Registerführung: Die Abfallnachweisverordnung regelt Art und Umfang der Nachweispflicht für Abfälle. Auch die Registerführung wird festgelegt. Die Daten müssen in einer bestimmten Verzeichnisstruktur auf der Festplatte gespeichert werden, damit der Nutzer die einzelnen Dokumente schneller findet, sobald die Behörden einen Auszug anfordern. Die Verordnung sieht für folgende Unterlagen eine Aufbewahrungsfrist von 3 Jahren vor:

Elektronische Unterschrift: Der Entsorgungsfachmann ist verpflichtet, den entsprechenden Entsorgungsnachweis zu unterschreiben. Die Signatur erfolgt in Form einer Karte, die in einem Kartenleser die elektronische Signatur erzeugt.

Jährlich werden in Deutschland rund 380 Millionen Tonnen Abfall „produziert“. Der Großteil des Abfalls in Deutschland stammt aus Bau- und Abbruchabfällen. 2012 waren es rund 52 Prozent, also rund 200 Millionen Tonnen. Der Abfall aus Produktion und Handel machte rund 14 Prozent aus. Der Abfall aus Haushalten lag bei 9 Prozent im Vergleich zum Gesamtabfallaufkommen in Deutschland. Genauer gesagt waren es rund 36,6 Millionen Tonnen. Zum Vergleich: Das sind rund 4,8 Millionen ausgewachsene afrikanische Elefanten. Das macht durchschnittlich rund 160 Kilogramm Hausmüll pro deutschen Einwohner.

Der Begriff Müllabfuhr bezeichnet den Vorgang, bei dem Spezialfahrzeuge im kommunalen oder kommunalen Besitz für die Entsorgung zuständig sind. Es haben sich 4 Eigentumsformen herausgebildet:

Im Jahr 2013 hat der Verband kommunaler Unternehmen die Zahl der Müllwagen in Deutschland veröffentlicht, die sich in kommunaler Hand befinden. Zwischen 6.000 und 8.000 Autos sind auf den deutschen Straßen unterwegs, um den Müll einzusammeln. Die Straßenreinigungsfirma in Berlin beispielsweise hat 300 Fahrzeuge, die sich täglich um die Müllentsorgung kümmern.

Da die Abfallentsorgung in Deutschland die Aufgabe der Abfallvermeidung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz hat und jedes Jahr hohe Summen für die öffentliche Abfallsammlung zahlt, weisen die Unternehmen regelmäßig auf die Missstände hin. Die Berliner Müllentsorgung sammelt beispielsweise jedes Jahr 87.000 Tonnen Müll auf den Straßen der Hauptstadt. Darauf versucht das Unternehmen mit verschiedenen Marketingaktionen aufmerksam zu machen.

Anfang 2015 hat die Regierung beschlossen, die Biotonne landesweit zur Pflicht zu machen. Dies ist besonders wertvoll, da daraus Biogas oder Düngemittel für die Landwirtschaft gewonnen werden können.

Nun liegt es an den Kommunen und Städten, die Biotonne an das Entsorgungsnetz anzuschließen. Doch noch bevor die Verpflichtung beschlossen wurde, hatten bereits 340 der rund 400 Stadt- und Landkreise die Biotonne eingeführt. Was in die Biotonne und andere Mülltonnen gehört, soll im Folgenden geklärt werden.

Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst anfällt. (Quelle: Abfallleitfaden, Umweltbundesamt)

Städte und Gemeinden bestimmen selbst, was zum Restmüll gehört und in die graue Tonne gehört. Aus diesem Grund ist es ratsam, besonders auf die Etiketten auf dem Behälter zu achten. Zum Restmüll zählen beispielsweise Asche, Tapetenreste, Fotos, Spiegel- und Fensterglas, Geschirr, Windeln, Tierstreu und Hygieneartikel.

Die Abfallbilanz 2011 des Statistischen Bundesamtes zeigt deutlich, dass Papier, Pappe und Karton am häufigsten in die Restmülltonne geworfen wurden (21,5 Prozent).

Restmüll wird auf zwei Arten entsorgt:

Die mechanisch-biologische Abfallentsorgung zerkleinert zunächst den Restmüll und verfüttert ihn mit verschiedenen Stoffen. Der Hauptprozess des MBA ist die Aufspaltung der Stoffe. Sie werden getrennt, um sie anschließend gezielt recyceln zu können. Beide Entsorgungsarten sparen Deponieraum und verhindern die Entstehung klimaschädlicher Stoffe wie Methan. Die MBA-Anlage verarbeitet den Restmüll zu Primärbrennstoffen und Metallen. Die Müllverbrennungsanlage produziert Energie. In Deutschland gibt es derzeit 69 Müllverbrennungsanlagen, die rund 19 Millionen Tonnen Abfall recyceln (Stand April 2014).

Verbrennungsanlagen haben gegenüber konventioneller Deponiebeschickung mehrere Vorteile. Sie reduzieren das Abfallvolumen erheblich, sodass Platz gespart wird. Außerdem wird durch die Rückgewinnung Energie gewonnen, die weiter genutzt werden kann. Durch die hohen Temperaturen (ca. 850 Grad Celsius) werden schädliche organische Stoffe beim Verbrennen zerstört.

Die restlichen Schadstoffe werden aufkonzentriert und später gezielt abgeschieden. Metalle wie Eisen können zurückgewonnen werden. Darüber hinaus erzeugt der Verbrennungsprozess in einigen Abfällen Schlacke. Dieses Material wird für den Straßenbau verwendet. Die dabei entstehenden Gase werden sicher in unterirdischen Deponien deponiert. Dank hochwertiger Filter- und Waschsysteme können die Abgase gereinigt werden.

Das Verbrennen von Hausmüll in Öfen oder offenen Schornsteinen ist strafbar und gefährlich. Diese Geräte erreichen nicht die Temperaturen einer Verbrennungsanlage, sodass nicht alle Stoffe verbrannt werden. Bei diesem Prozess entstehen gesundheitsschädliche giftige Gase.

Der Begriff Bioabfall definiert folgende Arten:

Die Bioabfallverordnung regelt, welche Stoffe in die entsprechende Tonne entsorgt werden dürfen. Diese Abfälle können beispielsweise sein: Heu und Stroh in kleinen Mengen, Heckenschnitt, Blumen und Blumenerde, Brot- und Backwarenreste, Eierschalen, Gemüse- und Salatreste, Haare, Federn, Holzwolle, Taschentücher, Knochen etc.

Nicht in die Biotonne dürfen: Medikamente, Ruß, Milch, Asche, Blumentöpfe, Glas, Hygieneartikel, Staubsaugerbeutel, Textilien, Watte, Windeln etc. Die Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit, die aufführen. Dies ist unter anderem möglich, wenn Sie den spezifischen Prozess, den die Wiederherstellungseinrichtung erfordert, nicht verwenden können.

Bioabfälle werden bei der Müllentsorgung getrennt behandelt. Dies liegt an den unterschiedlichen Endprodukten, die aus organischen Abfällen anfallen. Einerseits produzieren die Unternehmen Kompost und Gärreste als Ersatz für Torf oder Düngemittel in der Landwirtschaft oder im Gartenbau. Für diesen Weg kommen die organischen Abfälle in Frage, die die meisten Nährstoffe und den meisten Humus enthalten. Der Rest wird zur Energiegewinnung verwendet und verbrannt.

Ab dem 01.01.2015 müssen Bioabfälle getrennt gesammelt werden. Diese Regelung reduziert die Restmüllmenge um rund ein Drittel.

In Verbrennungsanlagen gibt es kontrollierte Bedingungen oder moderne Technik, die Ihr Garten nicht hat. Bei der Verbrennung von Biomasse entstehen Schadstoffe, die im System gefiltert werden. Diese gelangen in die Umwelt im eigenen Garten. Außerdem kann die freigesetzte Energie nicht genutzt werden.

Die Bakterien und Schimmelpilze haben keine Wirkung. Die darin enthaltenen Mikroorganismen, die sich über die Luft verbreiten, können jedoch gefährlich sein. Die meisten davon sind Schimmelpilzsporen, die bei gesunden Menschen nach kurzer Zeit sofort aus dem Körper verschwinden und zu kurzfristigem Stress führen. Menschen mit einem geschädigten Immunsystem, beispielsweise nach einer Chemotherapie, sollten ihre organischen Abfälle nicht über längere Zeit im Haus lassen. Gleiches gilt für Schimmelpilzallergiker oder Asthmatiker.

Feuchtes Fleisch, Fisch und Speisereste sind attraktiv für kleine Fliegen. Aus diesem Grund können Sie nassen, faulen oder riechenden Abfall in Zeitungspapier einwickeln. Dieser kann dann leicht im Biomüll landen. Außerdem sollte der Biomüllcontainer schattig und nicht in direkter Sonneneinstrahlung aufgestellt werden. Außerdem werden dicht schließende Gefäße empfohlen. Biotonnen sollten auch nicht in Innenräumen aufgestellt werden, damit sich die Gefahr von Ratten und Fliegen im Haus nicht erhöht.

Diese anfallenden Lebensmittelabfälle müssen getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt werden. Mit dieser Verordnung verhindert der Bund die Ausbreitung von Tierseuchen. Normalerweise entsorgen private Unternehmen den Müll. Darüber hinaus hat die EU beschlossen, die Verarbeitung organischer Abfälle zu Tierfutter zu verbieten. Dabei werden die Lebensmittelabfälle zur Energiegewinnung verbrannt oder zu Dünger verarbeitet.

Papier wird in Deutschland überwiegend recycelt. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Verpackungsverordnung regeln die Recyclingquoten für Altpapier. 2010 wurden rund 82 Prozent des recycelten Altpapiers für Karton, Pappe oder Papier wiederverwendet.

In die blaue Papiertonne gehören:

Tapeten, Kohlepapiere, Kartons oder kleberhaltiges Papier sowie mit Öl, Wachs, Kunststoff etc. beschichtete Papiere oder Kartons gehören nicht in die Blaue Tonne.

Eine Zellulosefaser, beispielsweise aus Hygienepapier, kann bis zu sechsmal wiederverwendet werden. Beim Abfallrecycling müssen jedoch meist neue Fasern dem Kreislauf zugeführt werden, um Altpapier zu erzeugen. Aufgrund des hohen Technologiestandes schaffen es deutsche Unternehmen, Zeitungs- und Verpackungspapiere aus fast 100 Prozent Altpapier herzustellen.

Nachdem die Müllentsorgung die Papiertonne geleert hat, wird der Inhalt manuell oder teilautomatisch sortiert. Besonderes Augenmerk wird auf die Qualitätsmerkmale des Papiers gelegt. Anschließend lösen die Unternehmen das Papier in Wasser auf, um die Fasern zu konservieren. Auch hier setzen die Systeme unerwünschte Bestandteile wie Glas, Sand oder Kunststoffe frei.

Anschließend wird das Papier noch einmal mit bestimmten Chemikalien gewaschen, um die Druckfarben zu entfernen. Besondere Umweltzeichen zeigen dem Verbraucher, dass das Altpapier nicht mit chlorhaltiger Bleiche hergestellt wurde. Außerdem spart das Abfallrecycling CO2, Wasser und Energie im Vergleich zur Primärherstellung der Produkte.

In Deutschland wird Altglas meist für Lebensmittelgläser recycelt, die Getränke oder andere Lebensmittel enthalten. Die Verpackungsverordnung schreibt vor, dass die jährliche Recyclingquote mindestens 75 Prozent betragen muss. In Deutschland liegt der Wert bei über 85 Prozent.

Bevor das zerbrochene Glas eingeschmolzen wird, muss es bearbeitet werden. Zunächst sieben große Geräte das Glas und die darin enthaltenen Metalle aus. Im zweiten Schritt entfernt ein Sauger Papier und Plastik. Schwere Materialien wie Steine, Keramik oder Porzellan erschweren den Vorgang sehr und müssen mit speziellen Sensoren erkannt und aussortiert werden.

Alle Gläser, die nicht eindeutig in einen der drei Behälter passen, müssen in den grünen Glasbehälter geworfen werden. Diese Farbe kann beim Umschmelzen die meisten anderen Farben absorbieren.

Das Glas sollte immer vorher geleert werden. Papier, Metall oder Kunststoff können auf dem Glas verbleiben, da sie während des Abfallrecyclingprozesses entfernt werden. Deckel sind separat zu entsorgen.

Fensterglas gehört in die Restmülltonne. Diese Art von Glas kann beim Schmelzprozess zu Problemen führen. Aus diesem Grund sind Steingutflaschen, Porzellangeschirr, Glühbirnen und Bleikristallgläser in den Glasbehältern nicht erlaubt. Diese Stoffe gehören in den Restmüll.

Verpackungen gehören in die Gelbe Tonne. Um der stetigen Zunahme der Verpackungen entgegenzuwirken, hat der Bund 1991 die Verpackungsverordnung erlassen. Diese sind für die Umwelt schwer zu verarbeiten oder enthalten überwiegend giftige Stoffe. Viele Unternehmen setzen jedoch schon lange auf umweltfreundliche Verpackungen. Verbraucher können auf den Begriff Mehrfachverpackung achten. Diese wird wie Mehrwegflaschen mehrfach verwendet.

Alle Verpackungen gehören in die Gelbe Tonne. Verpackungen aus Glas oder Papier sind in den Glas- oder Papierbehältern zu entsorgen. Leichte Verpackungen aus Aluminium, Weißblech, Kunststoffen und Verbundwerkstoffen gehören daher in die Gelbe Tonne. Dies kann jedoch nicht pauschal gesagt werden, da die Gemeinden in Ihrer Region auch wieder Änderungen am Abfallverzeichnis vornehmen können.

Alles, was in den Gelben Sack gehört, findet man meist im Abfallkalender oder auf der Website der Region. Die Rückstände aus den Kartons müssen entfernt, aber nicht ausgespült werden. Außerdem rät das Umweltbundesamt davon ab, die Verpackungen nicht ineinander zu stecken, da sie die Förderbänder bei den Entsorgungsunternehmen einzeln durchlaufen.

Gelbe Säcke sind entweder in Supermärkten, Drogerien oder Discountern sowie im Gemeindeamt oder Rathaus erhältlich. Dies ist jedoch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Aus diesem Grund lohnt es sich, bei Ihrem örtlichen Gemeindeamt nachzufragen.

Auf gar keinen Fall. Der Handel ist verpflichtet, alte Batterien und Akkus unentgeltlich zurückzunehmen. Achten Sie daher auf Sammelstellen in Ihrer Nähe, wie z.B. beim Supermarkt, Discounter, Baumarkt etc.

Bei Kunststoff kommt es auf die Größe des Objekts an. Ein Gartenstuhl zum Beispiel gehört auf die örtliche Deponie und gehört nicht in die Gelbe Tonne. Bei mehreren oder größeren Gegenständen aus Kunststoff kann der Sperrmüll abgerufen werden. Als Faustregel gilt: Wenn der grüne Punkt auf der Verpackung zu sehen ist, können Verbraucher das Plastik in der Gelben Tonne entsorgen.

Ein Altfahrzeug wird als solches bezeichnet, wenn grundlegende Komponenten wie Motor oder Achsen stark beschädigt sind. Auch akute Sicherheits- und Umweltgefahren in einem Auto sind Hinweise auf ein Altfahrzeug. Auslaufende Betriebsflüssigkeit kann eine erhebliche Gefahr für die Umwelt darstellen.

Jedes Jahr werden in Deutschland eine halbe Million Altfahrzeuge entsorgt. Die Abfallentsorgung erfolgt in Deutschland in einem zweistufigen System. Zuerst wird das Fahrzeug "entwässert". Das bedeutet, dass ein Demontagebetrieb alle Betriebsflüssigkeiten wie Kältemittel, Motoröl etc. entfernt. Außerdem entfernen Facharbeiter alle schadstoffhaltigen Bauteile wie zB die Starterbatterie. Der letzte Schritt ist das Schreddern. Rund 97 Prozent der in Altfahrzeugen enthaltenen Stoffe können recycelt werden.

Das Altfahrzeug kann bei einem anerkannten Demontagebetrieb oder einer anerkannten Sammelstelle abgegeben werden. Dies ist in der Regel kostenlos. In der Praxis erhält der Fahrzeughalter noch ein wenig Geld für das Fahrzeug. Dies hängt jedoch vom Zustand des Fahrzeugs ab.

Elektronische Geräte enthalten viele gefährliche Stoffe, die ihre Entsorgung erschweren. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung im Jahr 2005 das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) entworfen. Das Gesetz schreibt vor, dass Elektrogeräte getrennt vom Hausmüll gesammelt werden müssen. Sie enthalten wichtige Metalle, die zu Sekundärrohstoffen recycelt werden.

Aus diesem Grund werden die Geräte getrennt gesammelt. Wo Sie diese abgeben können, erfahren Sie bei Ihrem lokalen Anbieter. In den meisten Fällen kann der Elektroschrott beim Recyclinghof abgegeben werden.

Gefährliche Abfälle oder Abfallstoffe mit gefährlichen Eigenschaften, wie die EU es nennt, definieren normalerweise giftige Abfälle oder gefährliche Abfälle. Die Entsorgung gefährlicher Abfälle ist sehr schwierig, da die Stoffe umweltgefährdend sind.

Gefährlicher Abfall besteht beispielsweise aus:

Was sie als Sondermüll oder Restmüll definieren, legen die Kommunen in der Regel selbst fest. Wo dieser abgegeben werden kann, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder der örtlichen Reinigungsfirma. Die Gemeinden haben Sammelstellen für gefährliche Abfälle eingerichtet, an denen Sie Ihre gefährlichen Abfälle abgeben können.

In Berlin beispielsweise ist die Entsorgung von Sondermüll für Privathaushalte kostenlos, wenn der Sondermüll weniger als 20 Kilogramm beträgt. Diese Informationen finden Sie auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Natürlich ist es am besten, den Müll ganz zu vermeiden. Aber auch deutsche und internationale Unternehmen sind dazu verpflichtet. Nach wie vor werden Verpackungen hergestellt, die ohne Beschädigung recycelt werden können. Ist dies jedoch nicht möglich, hängt es davon ab, wie der anfallende Abfall entsorgt wird. Städte und Gemeinden müssen mehrere Tausend Euro zahlen, um Kühlschränke aus dem Wald und Hundekot von den Straßen zu entfernen. Diese Kosten werden teilweise aus Steuergeldern finanziert.

Diese Tipps erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, geben aber eine Vorstellung davon, was jeder tun kann, um den steigenden Müll zu bekämpfen:

Ein erheblicher Teil des Mülls aus privaten Haushalten ist organischer Abfall. Dies erfordert entweder Wasser, Energie oder Boden für den Anbau, die Ernte, den Transport, den Einkauf und die Entsorgung von Abfällen. Das Umweltbundesamt hat die Zahl der in Deutschland anfallenden organischen Abfälle verglichen. Es stellte sich heraus, dass für den Anbau der Lebensmittel, die ein Mensch jedes Jahr kauft, ein halbes Fußballfeld für die Anbaufläche benötigt wird.

Zudem braucht die Landwirtschaft rund 84 Badewannen voll Wasser, um die Nahrungsmittel anzubauen. Und auch die CO2-Produktion ist signifikant. Ein Rückflug von Frankfurt nach New York produziert die gleiche Menge Kohlendioxid.

Aber nicht nur in Privathaushalten fällt viel Lebensmittelabfälle an. Der größte Teil der Bioabfälle fällt in der Landwirtschaft an. Aufgrund einiger europäischer Vorschriften werden Lebensmittel vor dem Transport weggeworfen, weil sie angeblich defekt sind. Um diesen Müll zu entsorgen, entstehen rund 5 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen Deutschlands.

Rund 430 Kilogramm Lebensmittel werden laut Umweltbundesamt jährlich in Privathaushalten eingekauft. Das Amt schätzt, dass rund 17 Prozent oder 82 Kilogramm zu früh entsorgt werden.

Biomüll lässt sich leicht vermeiden. Hersteller geben dem Verbraucher eine Orientierung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum, der Wert ist jedoch nur das „Mindest“-Datum bzw. das früheste Datum. Verbraucher sollten sich daher auf ihre Sinne verlassen und nicht wahllos Müll wegwerfen. Stellen Sie sicher, dass die Lebensmittel richtig gelagert werden, zum Beispiel im Kühlschrank.

Und sollte einmal ein Produkt verderben, gibt es viele Webseiten mit interessanten Rezepten, die sich auf „Recycling“ spezialisiert haben. Mit den restlichen Produkten können Sie leckere Gerichte zubereiten. Wenn Sie in den Urlaub fahren oder längere Zeit nicht zu Hause sind, müssen Sie die restlichen Produkte nicht entsorgen. Informationen zum Spenden von Lebensmitteln finden Sie auf sogenannten „Foodsharing“-Plattformen im Internet. In Berlin beispielsweise gibt es derzeit im Stadtgebiet drei Kühlschränke, in die ehrenamtliche Helfer täglich Lebensmittel aus Supermärkten, Imbissen und Privathaushalten füllen.

Waren aus der Region sind laut Umweltbundesamt besser für die CO2-Bilanz. Denn Waren aus Übersee emittieren beim Transport Kohlendioxid. Fleisch braucht mehr klimaschädliches CO2 und Wasser in der Produktion. Daher sollten häufiger Gemüse und Obst verwendet werden.

Die Preisunterschiede für gewerbliche und private Haushalte sind sehr groß. Dies liegt in der Regel an der zu entsorgenden Abfallmenge. Möchte eine Privatperson Sperrmüll entsorgen und bringt diesen selbst zu einem Entsorgungsunternehmen, kostet dies in der Regel 5 Euro unter 50 Kilogramm. Wer einen Entsorgungscontainer bestellt, muss mehr bezahlen. Aber auch hier lohnt sich ein Preisvergleich, da es in Städten und Gemeinden große Unterschiede gibt.

Die Müllcontainerpreise werden in der Regel pro angefangenem Kubikmeter berechnet. Bei Sperrmüll sind das rund 50 Euro. Um die Entsorgungskosten gering zu halten, haben viele Städte und Gemeinden bereits ein umweltbelastendes Fahrzeug aufgestellt, in dem auch Sondermüll entsorgt werden kann.

Ein Teil der Bevölkerung will die geforderten Preise nicht zahlen oder fährt einfach zu bequem zum Wertstoffhof. Aus diesem Grund landen mehrere Millionen Tonnen illegaler Müll auf deutschen Straßen oder in den Wäldern. Die Umwelt kann viele Stoffe nicht so schnell abbauen. Manchmal gelangen giftige Stoffe ins Grundwasser und können so die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen.

Um das Verhalten der Menschen zu ändern, wurden Bußgelder für die illegale Abfallentsorgung eingeführt. Diese variieren von Bundesland zu Bundesland. Wenn Sie beispielsweise einen LKW oder Anhänger in Bayern stehen lassen und nicht entsorgen, können Sie bis zu 8.000 Euro dafür bezahlen. In Sachsen kostet die Lagerung von Klärschlamm über 5 Kubikmeter bis zu 25.000 Euro.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie viel kostet es, in Berlin eine Zigarette auf die Straße zu werfen? Ich würde mich freuen, wenn Sie mir diese Frage beantworten könnten.

in der Regel wird eine Geldstrafe von 35 Euro fällig.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Wie sieht es mit der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten aus? Was können oder sollten Sie als Privatperson dagegen tun, Müll auf den Boden zu werfen? Müssen Sie die Polizei rufen und einen Verstoß gegen die Vorschriften melden? Können Sie den Verursacher identifizieren? Können Sie den Verursacher bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, damit diese Ihre Identität feststellen kann?

es gibt wenig, was Sie tun können. Wenn Sie die Person kennen, können Sie bei Bedarf eine Anzeige beim Ordnungsamt erstatten. Das hängt natürlich auch davon ab, was auf den Boden geworfen wurde. Es wird nicht empfohlen, den Täter zu ermitteln. Es gibt zwar jedem das Recht, aber das sollte in diesem Fall nicht gelten, denn die Beziehung muss erhalten bleiben. Auf illegalen Deponien, wenn jemand z. B. im Wald oder Park entladen, kann dies wieder anders aussehen. Allerdings würde es dann ausreichen, das Kennzeichen aufzuschreiben.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Vor meinem Haus steht ein alter Kühlschrank. Was kann ich jetzt machen?

Zunächst lohnt es sich, Fotos von der Situation zu machen und diese an das Ordnungsamt zu senden. Diese kümmert sich in der Regel um die Entsorgung und versucht die Ursache zu finden.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Über mir wohnt jemand, der nach dem Rauchen immer seine Zigarette auf meinen Balkon wirft. Ich finde das frech und habe schon mit ihm darüber gesprochen, denkt aber nur, dass das nicht sein Problem ist. Was kann ich dagegen tun?

Hierüber sollten Sie den Vermieter informieren, damit dieser erneut mit dem Mieter sprechen und weitere Schritte einleiten kann.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Hallo, ich habe ein altes Kissen und möchte es entsorgen. kann ich es in den normalen Hausmüll werfen oder ist das irgendwie komisch?

Kissen, Bettdecken oder Matratzen gehören in den Sperrmüll. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-sperrmuell/

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Zum Thema „Entsorgung von Gartenabfällen“ kann ich leider nichts sagen, daher stelle ich es hier ein und hoffe, dass es in Ordnung ist. Ich beobachte immer wieder, dass mein Nachbar, der keine Biotonne hat, vor allem im Sommer immer wieder seinen Rasen- und Heckenschnitt in den Wald wirft. Er wird mit einer Schubkarre dorthin gebracht. Wir wohnen im Rhein-Sieg-Kreis. Ich weiß, dass das nicht erlaubt ist, habe ich dem Nachbarn schon gesagt, aber er macht es trotzdem weiter. Darf ich die Stadt darauf hinweisen? Einerseits möchte ich es nicht schwärzen, aber es ist auch nicht möglich, die Gartenabfälle dorthin zu bringen. Was raten Sie mir?

Vielen Dank für Deine Mühe

es sei denn, Sie werden sofort von diesem Verhalten gestört, belassen Sie es dabei. Sie sollten daher keinen Nachbarschaftsstreit anzetteln und Gartenabfälle sollten dem Wald in der Regel keinen größeren Schaden zufügen.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Liebe Redakteure von bussgeldkatalog.org, bitte präsentieren Sie Gartenabfälle im Wald nicht als Nichts. Gartenabfälle im Wald verursachen enorme Schäden. Einerseits stört der erhöhte Nährstoffeintrag das Ökosystem und andererseits enthalten Gartenabfälle oft Wurzeln, Knollen, Knollen und Samen von gebietsfremden, teilweise invasiven Arten, was extreme Folgen haben kann. Also bitte nicht herunterspielen. Gartenabfälle gehören genauso wenig in den Wald wie eine Autobatterie. Mit freundlichen Grüßen Jörg

Danke für diese Information!

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

mein vermieter ist der meinung, dass eine von mir angeblich verursachte unterlassene mülltrennung dafür verantwortlich war, dass der mülleimer nicht mitgenommen wurde. Er drohte mir auch, dass ich die jetzt fällige Geldstrafe (Baden-Württemberg) zahlen müsste. Es bleibt abzuwarten, ob ich es war - ich muss zuerst sehen, was die wahre Ursache war. Meine Frage: Wie hoch ist die Geldstrafe für die Nichtmülltrennung in Karlsruhe?

Tatsächlich können die Entsorgungsunternehmen die Mitnahme verweigern, wenn die Mülltrennung nicht korrekt durchgeführt wurde. Die Höhe der entsprechenden Geldbuße ist variabel und wird von Fall zu Fall verhängt.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Ich habe letzten Samstag im Wald eine Innenausstattung (2 Sitze, Rücksitz und 4 Türverkleidungen) meines Autos entsorgt. Nachdem ich die Polizei gerufen hatte, habe ich heute Morgen die Teile abgeholt. Mit welcher Geldstrafe muss ich rechnen?

das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Bayern zum Beispiel wären das 160-700 Euro für bis zu einem Kubikmeter Müll. Wenn Sie es direkt eliminieren, reduziert es sich auf 35-80 Euro. Schauen Sie einfach in die Bußgeldtabelle Ihres Bundeslandes.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie kann man jemanden bestrafen, der zum Beispiel seine Bonbonpapiere in die Botanik wirft oder Hundekot, manchmal dummerweise im Kotbeutel, beim Spaziergang hinterlässt? Wie ist der Prozess? Sie zu konfrontieren verursacht nur Ärger und führt nicht zu Einsicht. Was kann ich konkret tun?

Mit freundlichen Grüßen BH

Eine Möglichkeit besteht darin, sofern die Personalien der betroffenen Person eindeutig sind, diese an das Ordnungsamt zu melden.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Alte, gebrauchte Asbest-Abwasserrohre, defekte, ungereinigte und teilweise ölgefüllte Abwasserpumpen werden auf dem Gelände eines Industrieparks ungeschützt auf Einwegpaletten gelagert. Meine Fragen: Wenn es sich um Sondermüll handelt, wie soll dieser richtig gelagert und entsorgt werden. Sind für die Entsorgung dieser Produkte entsprechende Nachweise erforderlich?

Vielen Dank und beste Grüße

Hallo Andreas, asbestbelastete Abfälle sollten in sicher verschließbaren, geeigneten und gekennzeichneten Behältern gelagert und transportiert werden. Sie sollten auch getrennt von anderen Abfällen gelagert werden, um eine Ausbreitung des Asbests zu verhindern. Die Entsorgung erfolgt in der Regel über öffentliche Entsorgungsträger. Darüber hinaus gibt es örtlich geltende Entsorgungsvorschriften.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

unsere Nachbarn haben keine Mülltonnen. Weder Bio-, Papier- noch Restmülltonne. Wir vermuten, dass ihr Restmüll in der Öffentlichkeit oder in den Mülleimern ihrer Arbeitgeber entsorgt wird. Ich habe gelesen, dass das Aufstellen einer Restmülltonne obligatorisch ist und habe deshalb vor 2 Jahren eine Anzeige beim Ordnungsamt und Abfallwirtschaftsamt gemacht, aber anscheinend gilt diese Regelung nicht für unsere "lieben" Nachbarn, weil sich nichts ändert. Was muss ich tun, damit diese Verschmutzer endlich gestoppt werden und sie wie wir alle Verantwortung für unsere Abfallentsorgung übernehmen.

Oftmals ist ein Blick in die Gemeindesatzung hilfreich, um herauszufinden, ob die Restmülltonne verpflichtend ist. Grundsätzlich sind Sie mit der Meldung an das Ordnungsamt bereits auf dem richtigen Weg. Sie können jedoch kaum etwas anderes tun. Wenn die Behörde in dieser Richtung nicht weiter ermitteln will, wird nichts weiter passieren. Anders wäre es, wenn Sie persönlich betroffen wären, also Ihre Nachbarn den Müll in Ihrer Tonne entsorgen würden. Dann könnten Sie mit Hilfe eines Anwalts zivilrechtliche Schritte einleiten.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Hallo zusammen, wir wohnen in einem 3-Familienhaus in Stuttgart und haben 1 Restmülltonne, 1 Papiertonne und 1 Biotonne. Mülltrennung funktioniert mit 2 Parteien problemlos. Leider hält sich 1 Familie nicht an die Spielregeln und entsorgt beispielsweise Elektroschrott im Restmüll. Was können wir tun? Vielen Dank im Voraus. LG Claudia

Jedes Bundesland hat einen eigenen Bußgeldkatalog für unsachgemäße Abfallentsorgung, der je nach Art und Menge des Abfalls unterschiedliche Bußgelder vorsieht. Werden die Mülltonnen wiederholt falsch befüllt, kann die Müllentsorgung die Entleerung verweigern. Die entstehenden Kosten können an den Verursacher weitergegeben werden, sofern dieser bekannt ist. Am besten kommunizieren Sie das Problem gemeinsam mit allen Mietern des Hauses. Gibt es keine einvernehmliche Lösung, können Sie mit dem Vermieter darüber sprechen. Dieser kann bei Bedarf eine Mahnung aussprechen und ordnungsgemäße Abhilfe verlangen.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Am Freitagabend habe ich gesehen, wie meine Nachbarn ihren Verpackungsmüll auf der Straße entsorgt haben. Das heißt Kartons und Folie, ich glaube Möbel wurden einfach an den Straßenrand gestellt. Ich finde es eine Frechheit, dass ein paar Meter weiter Altpapiercontainer stehen, in die man die Verpackung hätte bringen können. Ich weiß nicht, was ich jetzt tun soll oder an wen ich mich für so etwas wenden soll. Wahrscheinlich hätte ich am Freitagabend etwas dazu sagen sollen, aber ehrlich gesagt habe ich mich nicht getraut und denke auch, dass sie mich nicht wirklich verstanden hätten, weil sie nicht so gut Deutsch sprechen.

in einem solchen Fall sollte zunächst ein persönliches Gespräch gesucht werden. Hilft dies nicht, muss in der Regel zuerst das Ordnungsamt informiert werden.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Ich bin ein junger Mensch, der in Berlin lebt. Jeden Tag merke ich, wie viel Müll von Bürgern achtlos auf den Boden / ins Gebüsch geworfen wird - egal in welchem ​​Bezirk, es sieht überall gleich aus! Dieses respektlose, nachlässige Verhalten macht mich wütend. Jetzt frage ich mich, ob sich etwas ändern würde, wenn wir höhere Bußgelder für das Wegwerfen von Gegenständen (wie Flaschen, Zigarettenschachteln, Tüten, Verpackungen ...) hätten. Wie kann man so etwas verlangen und wie kann ich mir Gehör verschaffen?

Du könntest dich zum Beispiel politisch engagieren oder eine Petition starten.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Unser Müll (Gelbe Tonne) wurde nicht geleert. Es wurde übersehen und es sind nur Dinge drin, die auch dazu gehören. Nach mehreren Anrufen beim Entsorgungsunternehmen werden wir immer wieder vertröstet und uns wird mitgeteilt, dass die Tonne bald abgeholt wird.

Meine Frage: Ist das Entsorgungsunternehmen verpflichtet, die Tonne abzuholen? Begeht er eine Ordnungswidrigkeit, wenn er diese nach mehrmaligem Aufruf selbst ignoriert?

Danke für die Antwort.

bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

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In unserem Haus leben 8 Parteien, von denen 2 den Müll nicht trennen wollen. Eingeber hat weder Lebensmittel, Obst/Gemüse im Grünbereich, noch Plastik, Flaschen und Katronage in die Restmülltonne entsorgt. Es wurde mehrfach darauf hingewiesen, was den Mietern egal ist. Die Antwort ist „trennen Sie Ihren unwichtigen Müll“. Wie können wir jetzt vorgehen? Grüße Daniela

Sie können sich an das Ordnungsamt wenden oder mit Ihrem Nachbarn sprechen.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mein Nachbar stellt manchmal bis zu 6 Tage vor dem Abholtermin seine Müllsäcke vor mein Haus. Meine Frage: Gibt es Vorschriften (Land Niedersachsen, Stadt Langenhagen), wann Sie Ihre Müllsäcke ausstellen dürfen und wie lange Sie diese auf öffentlichen Straßen lassen dürfen? Was sind die Konsequenzen für Übeltäter An wen wende ich mich ... Ordnungsamt - welche Abteilung?

Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören.

Entsprechende Angaben sind der Abfallordnung der Stadt Langenhagen zu entnehmen. Das Ordnungsamt sollte Ihr Ansprechpartner sein.

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Die Stadt Langenhagen hat kein Abfallgesetz. Sie gehört der Region an und unterliegt der Abfallordnung des Verbandes Region Hannover.

Mein syrischer Freund hat in seiner Heimatstadt neben einem Müllcontainer einen alten Koffer zur Entsorgung hinterlassen. Er sah, wie andere Leute Dinge neben den Container stellten, weil er wahrscheinlich zu voll war. Hier wurden er und sein Auto von einem Anwohner fotografiert und er bekam von der Gemeinde umgehend eine Rechnung für den Umzug seines Koffers über 43,- € Lohn und 50,- € für eine sogenannte „Einlagerung“, die er unangemessen bezahlte. Jetzt 6 Wochen später bekam er eine Strafe von satten 120,- € für die „illegale“ (neben einem Container) Entsorgung des Koffers, die ihn schließlich 213,- € kostete (er hat es sofort bezahlt kam mir ziemlich hoch und unverständlich vor. Ist das legal oder kann er hier Einspruch erheben? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Inhaber einer kleinen im Handelsregister eingetragenen Firma (Holz und Bautenschutz) verlangte für die Entsorgung eines Gartenhauses (530 kg) 300 € (Altholz A IV + Dachschindeln mit Bitumen). Da er mir den Nachweis verweigert und dies angeblich auch nicht tun muss, vermute ich, dass er das kontaminierte Material unrechtmäßig entsorgt und die 300 € eingesteckt hat. Habe ich dann doch keinen Anspruch auf eine Quittung und welche Möglichkeiten habe ich nun in diesem Zusammenhang haben?

Vielen Dank im Voraus für die Antwort und viele Grüße Clara

Hallo, wissen Sie, wie viele Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten / Ordnungswidrigkeiten / Straftaten pro Jahr verhängt werden? (Gegen Gesetze des Kreislaufwirtschaftsgesetzes) Leider kann ich keine Statistik finden.

Uns sind hierzu keine gebündelten, bundesweiten Statistiken bekannt. Vielleicht führen einzelne Bundesländer oder Behörden einzelne statistische Erhebungen durch.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Bemalte und gebeizte Möbelreste wurden gesammelt und über der Hitze verbrannt. Worauf beruht die Strafe / Verfolgung?

Ich habe neulich gesehen, wie jemand auf einem Autobahnparkplatz einen großen Müllsack aus seinem Auto entlud und in den Mülleimer warf. Auch eine Wolldecke. Ist dies erlaubt? oder kann es eine strafe geben und wenn ja, wie hoch ist diese? Reicht es, wenn ich das Kennzeichen aufschreibe? Und wo melde ich das?

Hallo, ich wohne im Rhein-Sieg-Kreis und muss den Platz auf einem Campingplatz bei Emmerich aufräumen. Altes Gartenhaus und alter Zaun, so behandeltes Holz. Muss ich es zur Entsorgung in den Rhein-Sieg-Kreis mitnehmen oder kann ich es auch als NRW-Bürger in Emmerich, Kleve oder Wesel entsorgen? Danke Dirk

Ein Vertragspartner droht damit, eine große Edelstahl-Speisespüle (2,6 m lang) vor meinem Laden abzuladen. Diese Spüle war Teil einer Pauschalvereinbarung (schriftlich vereinbart) und nach 7 Monaten im Besitz will die Dame sie nicht mehr haben (die anderen 12 Artikel behält sie schon oder hat sie bereits weiterverkauft) und verlangt von mir die Spüle zurückzunehmen (und natürlich will sie es nicht bezahlen). Wenn ich es nicht freiwillig zurücknehme, stellt sie es mir vor die Tür (hat ihr Anwalt geschrieben). Sollte sie das wirklich tun, an wen soll ich mich wenden? Polizei? Ordnungsamt? Danke für Tipps.

Ich wohne in Essen und es gibt nur einen Containerplatz in der Nähe meines Hauses, der das ganze Jahr über voll ist. Einmal hatte ich es eilig, einen Zug zu erreichen und warf stattdessen einen schuhkartongroßen Karton neben die Müllstation, wie viel Geldstrafe konnte das zahlen? Die Behörde hat mir eine Geldstrafe von 200 Euro auferlegt. Ist das vernünftig?

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