Weißblech: Verpackungsmaterial mit Zukunft? -

2021-12-02 07:14:40 By : Mr. Mike Wang

Das Anfang des Jahres in Kraft getretene neue Verpackungsgesetz fordert funktionierende Stoffkreisläufe für Verpackungsmaterialien, um natürliche Ressourcen zu schonen. Was bedeutet das für die Weißblechdose? Hat die Dose eine Zukunft? „Ja“, sagt die Essensdose Initiative.

(Bild: Adobe Stock / Initiative Food Can)

Ein wichtiges Ziel des Verpackungsgesetzes ist die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft im Verpackungssektor, um die dortigen Potenziale zum Ressourcen- und Klimaschutz stärker zu nutzen. Zu diesem Zweck wurden die Anforderungen an das Recycling von Verpackungsmaterialien deutlich erhöht. Die Recyclingquoten für Verpackungen aus Aluminium, Eisenmetallen, Papier und Glas sollen bis 2022 auf 90 Prozent steigen. Ab 2022 sollen 70 Prozent (bisher 36 Prozent) der Kunststoffverpackungen recycelt werden. Neben den höheren Quoten wurden auch die Weichen für eine umweltfreundliche, weil recycelbare Verpackungsgestaltung gestellt.

Verpackungen und Verschlüsse aus Eisenmetallen – meist Weißblech – können seit Jahren belegen, dass die bisherige Kreislaufwirtschaft gut funktioniert. Weißblech lässt sich besonders leicht recyceln und zu gleichwertigen Produkten verarbeiten (kein Downcycling). Aus „alten“ Konservendosen werden so Autokarosserien, Schiffsschrauben oder auch neue Dosen. 

Um ein Verpackungsmaterial im Umlauf zu halten, ist es neben seiner Recyclingfähigkeit entscheidend, dass es effektiv entsorgt und tatsächlich einer neuen Verwendung zugeführt wird. Konservendosen oder Verschlüsse (Kronkorken) aus Weißblech lassen sich aufgrund ihrer magnetischen Eigenschaften leicht vom restlichen Verpackungsmüll trennen und zu sortenreinen Schrottwürfeln pressen. Diese Würfel werden eingeschmolzen und im Stahlwerk zu Rohstahl weiterverarbeitet. So entstehen hochwertige Neuprodukte und der Kreislauf beginnt von neuem.

Dass sich die Metallverpackungsindustrie zu Recht als führend im Recyclingbereich sieht, bestätigen nicht nur die aktuellen Quoten für Metallverpackungen: Seit mehr als zehn Jahren liegen sie für private Endverbraucher konstant über 90 Prozent. Das ist das Ergebnis einer Prognose der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM). Sie prüfte im Auftrag des Weißblechherstellers Thyssenkrupp Rasselstein, ob die Ziele des Verpackungsgesetzes für Eisenmetalle unter realistischen Annahmen erreicht werden können. Das Ergebnis: Weißblechverpackungen können mit hoher Wahrscheinlichkeit die geforderten, deutlich erhöhten Quoten erreichen. „Wir gehen auch unter sehr ungünstigen Annahmen davon aus, dass die werkstoffspezifische Eisenmetallquote erreicht werden könnte“, erklärt Kurt Schüler, geschäftsführender Gesellschafter der GVM.

Konservendosen erfüllen bereits heute die Anforderungen des Verpackungsgesetzes: Sie erreichen seit vielen Jahren die ab 2022 geforderte 90-Prozent-Quote – und werden dies auch in Zukunft tun. In gewisser Weise bringen sie natürlich das gewünschte recyclebare Design mit. Weißblechverpackungen bieten damit ein hohes Maß an Planungssicherheit: Wer sich für die Dose entscheidet, wird auch in Zukunft die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und eine nachhaltige Entwicklung im Sinne einer echten Kreislaufwirtschaft fördern.

Die Stärken von Metallverpackungen im Recycling werden in einer europaweiten Brancheninitiative gebündelt und durch das Logo „Metal recycles forever“ repräsentiert. Mit Hilfe des Logos können Verpackungshersteller oder Händler zeigen, dass sie auf hochwertige Verpackungen und Verschlüsse aus Metall setzen, die eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft ermöglichen. Das vom europäischen Dachverband der Branche Metal Packaging Europe entwickelte Logo steht allen europäischen Herstellern von Metallverpackungen und -verschlüssen sowie selbstverständlich deren Kunden zur Verfügung. Es kann direkt auf die Verpackung aufgetragen werden (on pack) oder für verpackungsfremde Zwecke verwendet werden (off pack).

Das Verpackungsgesetz verpflichtet die sogenannten „Vermarkter“ von Verpackungen, also die Hersteller oder Händler verpackter Produkte, sich an den Kosten eines dualen Systems in Form einer Lizenzgebühr für die Entsorgung und Verwertung von Verpackungen zu beteiligen. Diese Verpflichtung ist nicht neu, jedoch gab es in der bisher geltenden Verpackungsverordnung einige Lücken und Ausnahmen. Es war schwer zu verstehen, wer seine Pflicht richtig erfüllte und wer nicht. Das neue Verpackungsgesetz und damit auch das neu eingerichtete „Zentrale Verpackungsregister“ haben nun jedoch die Möglichkeit, eine bundesweite Zulassung aller systembeteiligungspflichtigen Verpackungen durchzusetzen.

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